NLWKN

Wernsing Feinkost GmbH

WASSERRECHTLICHES ERLAUBNISVERFAHREN


Die Firma Wernsing Feinkost GmbH, Kartoffelweg 1, 49632 Addrup-Essen, hat am 01.04.2026, die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12 und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV zur Erhöhung der derzeit dauerhaft erlaubten Einleitmenge von gereinigtem Abwasser in den Fladderkanal beim Niedersächsichen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beantragt.

Die beantragte Gewässerbenutzung sei durch die Erhöhung der Produktionskapazität, höhere Hygieneanforderungen, verschlechterte Rohwarenqualität und erweiterte technische Kapazitäten der Wernsing Feinkost GmbH zur Herstellung von tiefgekühlten Kartoffelprodukten, Fein- und Rohkostsalaten, Suppen, Soßen, Dressings, Mayonnaise und Ketchup erforderlich.

Gegenstand des vorliegenden Antrages ist die Erhöhung der derzeit dauerhaft genehmigten Einleitmenge von 900.000 m³/a auf 1.400.000 m³/a unter Berücksichtigung von verschärften Überwachungswerten. Das betriebliche Abwasser umfasst Produktionsabwasser, Abwasser aus Kühlsystemen, der Prozessdampferzeugung, der Wasseraufbereitung und der Biogasanlage. Das Niederschlagswasser stammt von verunreinigten Funktionsflächen der Betriebskläranlage.

Die Erhöhung auf 1.400.000 m³/a wurde bereits im Rahmen einer befristeten Änderung genehmigt. Mit diesem Antrag soll die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis durch eine unbefristete Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der vorhandenen Betriebswasserreinigungsanlage zum nächstmöglichen Zeitpunkt ersetzt werden.

Das beantragte Erlaubnisverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Weitere Einzelheiten und Hinweise zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung sind der öffentlichen Bekanntmachung vom 20.05.2026 zu entnehmen. Die Bekanntmachung finden Sie rechts in der Infospalte.

Einwendungen gegen das o. g. Vorhaben konnten vom 28.05. bis zum 29.07.2026 (jeweils einschließlich) erhoben werden. Während der vorgenannten Frist sind keine Einwendungen eingegangen, die nach Einschätzung der Erlaubnisbehörde einer Erörterung bedürfen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 9. BImSchV findet der ursprünglich für Mittwoch, den 19.08.2026 ab 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Essen (Oldenburg), Großer Sitzungssaal, Peterstraße 7, 49632 Essen (Oldenburg) anberaumte Erörterungstermin daher nicht statt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins finden Sie ebenfalls rechts in der Infospalte.

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