Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches zwischen dem Jade-Wapeler Siel und Schweiburgermühle
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINER ONLINEKONSULTATION
Der II. Oldenburgische Deichband hat die Planfeststellung zur Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches zwischen dem Jade-Wapeler Siel und Schweiburgermühle (GPK07-km von 297,975 bis 301,830) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg.
Zur Herstellung der Deichsicherheit plant der II. Oldenburgische Deichband die Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches am südöstlichen Jadebusen in der Gemeinde Jade, Landkreis Wesermarsch. Der ca. 3,9 km lange Bauabschnitt liegt zwischen dem Jade-Wapeler Siel im Westen bei Deich-km 297,975 und Schweiburgermühle im Osten bei Deich-km 301,830. Der betroffene Deichabschnitt verläuft überwiegend parallel zu einem Teil der B 437 und der Bäderstraße.
Es ist vorgesehen, den Deich mit einer Bestickhöhe von NHN +9,80 m im westlichen und NHN +9,70 m im östlichen Vorhabenbereich herzustellen. Aufgrund prognostizierter Setzungen und Sackungen soll die Ausbauhöhe bis zu NHN +10,80 m betragen. An die 3,0 m breite Deichkrone wird seeseitig eine 1:6 geneigte Außenböschung und weiter eine 1:10 geneigte Außenberme anschließen. Binnendeichs soll die Böschung aus Standsicherheitsgründen mit einer Neigung von 1:4 hergestellt werden, die Binnenberme ist mit einer Neigung von 1:15 geplant. Für die Deichunterhaltung und Deichverteidigung sind 3,50 m breite Wege auf der Außen- und der Binnenberme vorgesehen. Die Deichentwässerung soll seeseitig an das vorhandene Gräben- und Grüppensystem angeschlossen werden, landseitig ist die Herstellung eines Entwässerungsgrabens vorgesehen.
Die vorgelegte Planung lässt eine zukünftige Deicherhöhung um einen weiteren Meter innerhalb der Deichaufstandsfläche zu. Die geplante Baumaßnahme soll in drei Bauabschnitten durchgeführt werden. Insgesamt ist eine Bauzeit von 11 Jahren geplant.
Vom Vorhaben betroffen sind die EU-Vogelschutzgebiete V64 „Marschen am Jadebusen“ und V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ sowie das FFH-Gebiet 001 „Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“. Die Kompensation des mit der Deicherhöhung und -verstärkung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft soll in den Kompensationsflächenpools „Langwarder Groden“ und „Ipweger Moor“ umgesetzt werden.
Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Jade aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Elsfleth und Butjadingen im Zusammenhang mit den naturschutzrechtlichen Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen aus.
Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen die über den zentralen UVP-Verbund der Länder mit dem nachfolgenden Link https://uvp-verbund.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Hauptdeicherhöhung Jade-Wapeler Groden“ eingeben) eingesehen werden können.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.
Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 26.05.2026 bis 25.06.2026 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Jade zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 27.07.2026 zu der Planung äußern.
Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Onlinekonsultation ausgewertet.
Aufgrund § 73b Abs. 4 i. V. m. § 27c VwVfG wird nunmehr eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt.
Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen von Betroffenen nach § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden nach § 73a VwVfG zu erörtern.
Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.
Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 19.10.2026 bis zum 09.11.2026 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zur Verfügung gestellt. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 09.11.2026 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG).
Teilnahmeberechtigt an der Onlinekonsultation sind nach § 73b Abs. 3 S. 2 VwVfG der Träger des Vorhabens, die Behörden nach § 73a VwVfG, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Onlinekonsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Oldenburg, Geschäftsbereich 6, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg über die E-Mail-Adresse
GB6-OL-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Onlinekonsultation anfordern. Es gilt das Ende der o. g. Äußerungsfrist.
Die Teilnahme an der Onlinekonsultation für Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, eröffnet nicht die Möglichkeit zur Erhebung einer erstmaligen Einwendung.
Die Durchführung der Onlinekonsultation wird hiermit gemäß § 73b Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 27a Abs. 1 S. 1 VwVfG öffentlich bekanntgemacht.
Hinweise:
1. Zugang zu der Onlinekonsultation haben nur diejenigen, die zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind, also der Träger des Vorhabens, die Behörden nach § 73a VwVfG, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
2. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Onlinekonsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Onlinekonsultation ist daher nicht erforderlich.
3. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Planfeststellungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG).
4. Kosten, die durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
5. Die Regelungen über die Onlinekonsultation lassen den bereits nach § 73 Abs. 2 S. 4 VwVfG eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
6. Für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)). Verantwortlich für die Verarbeitung ist der NLWKN – Direktion – (Adressdaten siehe oben). Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem Datenschutzinformationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie im Internet unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Datenschutz > Erklärung gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung im Rahmen von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren“. Als Direktdownload ist das Schreiben unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/143978. Alternativ können Sie dieses Informationsschreiben auch vom NLWKN unter der oben angegebenen Postanschrift erhalten.
