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LNG-Terminal Wilhelmshaven / FSRU "Excelsior" - Deutsche Energy Terminal GmbH

WASSERRECHTLICHES ERLAUBNISVERFAHREN


Die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET), Luise-Rainer-Straße 5, 40235 Düsseldorf, ist Inhaberin einer wasser-rechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Betrieb des schwimmenden LNG-Terminals „Excelsior“ (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU – Wilhelmshaven 2) in die Innenjade vor Wilhelmshaven.

Die wasserrechtliche Erlaubnis, die mit Bescheid vom 06.03.2024 erteilt wurde, sowie der dazugehörige erste Änderungsbescheid vom 30.09.2024 sind in der Infospalte rechts einsehbar.

Für die Erlaubnis ist kein BVT-Merkblatt (§ 54 Abs. 3 WHG) maßgeblich.

Im Rahmen der geplanten Inbetriebnahme der auf der FSRU „Excelsior“ bereits vorhandenen, aber bislang nicht eingesetzten Elektrochlorierungsanlage hat die DET die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den
§§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, den §§ 10, 12, 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beantragt.

Die DET führt zur Begründung ihres Antrages aus, dass das auf der FSRU „Excelsior“ bisher verwendete Ultra-schallsystem nicht hinreichend geeignet sei, um organischen Bewuchs (Biofouling) in den seewasserführenden Anlagen wirksam zu verhindern. Mit der Inbetriebnahme der Elektrochlorierungsanlage ist die Einleitung von mit Bioziden behandeltem Abwasser in die Innenjade verbunden.

Im Ergebnis ist die Einleitung von mit Bioziden behandelten und mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern aus dem Betrieb der FSRU „Excelsior“ in die Innenjade in einer Menge von insgesamt bis zu 10,53 m³/s, 35 340 m³/h, 685 490 m³/d und 169 968 850 m³/a beabsichtigt.

Das beantragte Erlaubnisverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der Antrag mit Unterlagen kann in der Zeit vom 04.06. bis einschließlich 03.07.2026

- auf dieser Internetseite sowie

- in Papierform in der Stadt Wilhelmshaven

eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann vom 04.06. bis einschließlich 03.08.2026 Einwendungen gegen den Antrag schrift-
lich beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion,
Geschäftsbereich 6, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg oder elektronisch über die E-Mail-Adresse
GB6-OL-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de erheben.

Weitere Informationen zum Vorhaben sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie in dem Bekanntmachungstext, der in der Infospalte rechts eingesehen werden kann.

Die Antragsunterlagen werden Ihnen nachstehend zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Antragsunterlagen

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