NLWKN

Flächenankauf sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Großen Moor bei Gifhorn

Der NLWKN Süd setzt im Bewilligungszeitraum 15.03.2025 - 01.03.2029 im Rahmen der ELER Maßnahme „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt“ (BiolV) unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Landes das Projekt „Flächenankauf sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung der Wasserrückhaltung im FFH-Gebiet Großes Moor bei Gifhorn“ um. Die Höhe der Zuweisung beträgt ca. 1,4 Mio. €.

Das „Große Moor bei Gifhorn“ hatte ursprünglich eine Ausdehnung von ca. 5.000 ha. Seit 1984 stehen Teile des Moores als Naturschutzgebiet unter Schutz. Die aktuelle Ausdehnung des NSG BR 051 „Großes Moor bei Gifhorn“, das Bestandteil des gleichnamigen FFH-Gebietes 315 sowie des EU-Vogelschutzgebietes V45 ist, umfasst ca. 3.000 ha. Das Projektgebiet liegt zudem innerhalb der Kulisse des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften. Im südlichen Teil des Großen Moores wurde von 2020-2022 das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderte Klimaschutz durch Moorentwicklung (KLIMO)-Projekt „Optimierung des Wasserhaushalts in ausgewählten Mooren in der Südheide“ umgesetzt, durch welches 200 ha des Großen Moores wiedervernässt und auf weiteren 400 ha der Grundwasserstand positiv beeinflusst wurden. Ergänzend dazu erfolgten im Schutzgebiet zudem Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der feuchten und trockenen Heiden sowie ein weiterer Flächenankauf im Rahmen eines EELA-Projektes. Durch die in diesem BiolV-Projekt angestrebten Maßnahmen ergeben sich wirksame Synergieeffekte für das Gesamtgebiet.

Flächenankauf

Im Rahmen dieses Projekts sollen systematisch Flächen zur Arrondierung der landeseigenen Naturschutzflächen angekauft werden.

Enkusselungseinsatz von Freiwilligen, geleitet durch den NABU Kreisverband Gifhorn (September 2025)   Bildrechte: G. Nicolay
Enkusselungseinsatz von Freiwilligen, geleitet durch den NABU Kreisverband Gifhorn (September 2025)

Offenlandpflege

In den nicht vernässbaren Bereichen des NSGs hat die Erhaltung und Entwicklung weitgehend offener, teilweise locker mit Gehölzen durchsetzter Offenlandbereiche Priorität, insbesondere als Lebensraum für wertbestimmende Vogelarten des Vogelschutzgebietes V45. Flächen mit Moor- und Besenheide sowie Pfeifengras-Degenerationsstadien sollen durch Beweidung, (Mulch-)Mahd und ergänzende mechanische Gehölzbeseitigung offengehalten werden, potenziell ergänzt durch andere Maßnahmen, wie etwa kleinflächiges Brennen oder Schoppern. Zudem ist insbesondere für die als FFH-Lebensraumtyp (LRT) 4010 „Feuchte Heiden mit Glockenheide“ erfassten Heideflächen ein günstiger Erhaltungszustand zu sichern und wiederherzustellen sowie ggf. auch Flächen des LRT 4030 „Trockene Heiden“ in Richtung 4010 zu entwickeln. Flächen mit geschützten Reptilienvorkommen sind hier gesondert zu betrachten, da dort alle Maßnahmen händisch durchgeführt werden müssen.

Die Offenlandpflege der Landesnaturschutzflächen wurde bis Ende 2024 durch Schafbeweidung und bei Bedarf mittels mechanischer Gehölzbekämpfung durchgeführt. Eine Fortführung der Beweidung, evtl. ergänzt durch Rinder und Ziegen, ist angestrebt. Die händische Entkusselung der Flächen mit Reptilienvorkommen erfolgte durch den NABU-Kreisverband nach Möglichkeit.

Im Zusammenhang mit diesem Projekt wurde ein Rahmenvertrag zur maschinellen Offenlandpflege vergeben. So können in enger Abstimmung Landschaftspflegemaßnahmen flexibel gestaltet werden, um bedarfsgerecht Steuern und Eingreifen zu können, um so die Entwicklung von Arten und Lebensräumen zu fördern. Z. B wurde im Februar 2026 ein kleines Versuchsfeld zur Beseitigung der sich rasch im Gebiet ausbreitenden Art Apfelbeere (Aronia melanocarpa) angelegt, welches Erkenntnisse dazu liefern soll, wie diese Pflanze großflächig beseitigt werden kann.

Die händische Offenlandpflege wird weiterhin durch den NABU-Kreisverband Gifhorn umgesetzt, bis Februar 2029 gesichert finanziert durch BiolV. Im Rahmen von Umweltbildungs- und Teambuildingmaßnahmen finden Arbeitseinsätze mit Schulklassen oder Gruppen von Erwachsenen statt. Dadurch wird nicht nur die notwendige besonders schonende händische Pflege gewährleistet, sondern den Teilnehmenden auch Wissen über den Lebensraum „Moor“ vermittelt.

Strukturreiche Offenlandpflegefläche mit Heide und Jungwuchs von Birken. Die Maßnahmenumsetzung muss hier in enger Abstimmung und mit Fingerspitzengefühl durchgeführt werden, damit sich die Biotope bestmöglich entwickeln können.   Bildrechte: G. Nicolay
Strukturreiche Offenlandpflegefläche mit Heide und Jungwuchs von Birken. Die Maßnahmenumsetzung muss hier in enger Abstimmung und mit Fingerspitzengefühl durchgeführt werden, damit sich die Biotope bestmöglich entwickeln können.
Apfelbeere (Aronia melanocarpa). Wunderschön und doch im Moor bei Gifhorn als invasiv zu betrachten. So ist die betroffene Fläche binnen weniger Jahre um das Fünffache angewachsen. (Mai 2015)   Bildrechte: NLWKN
Apfelbeere (Aronia melanocarpa). Wunderschön und doch im Moor bei Gifhorn als invasiv zu betrachten. So ist die betroffene Fläche binnen weniger Jahre um das Fünffache angewachsen. (Mai 2015)
Ausbreitung der Apfelbeere am Rande einer Vernässungsfläche (Mai 2024)   Bildrechte: G. Nicolay
Ausbreitung der Apfelbeere am Rande einer Vernässungsfläche (Mai 2024)

Maschinenankauf

Im Großen Moor müssen regelmäßig räumlich und zeitlich gestaffelt größere Bereiche, Gewässerränder und Unterhaltungswege gepflegt und auch rein maschinell offengehalten werden. Auf Grund der besonderen Topographie, Eigenschaften des Torfes und hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Gebiets müssen bei der Pflege verschiedene Ansprüche zusammengeführt werden. So darf der Bodendruck des Mähgeräts auf dem feuchten Torf nicht zu groß sein. Für die Tierwelt sollte die Pflege möglichst störungsarm und mit viel Rücksicht auf im Mähbereich befindliche Individuen erfolgen. Auf Grund der Topographie sollte das Mähgerät möglichst klein und wendig sein. Hinzu kommt die beachtliche Größe des zu pflegenden Gebiets.

Um alle Ansprüche an die Pflege zu erfüllen, wurde die Mahd mit einer ferngesteuerten Mähraupe mit Moorfahrwerk als optimale Lösung ermittelt. Mit dem Aller-Ohre-Ise Unterhaltungsverband (AOIV) wurde eine Pflegekonzept erarbeitet. Dazu wurden vom NLWKN für die vorhandene Mähraupe des AOIV im Rahmen dieses Förderprojekts die für die optimale Pflege notwendigen Anbaugeräte beschafft, welche zweckgebunden durch den AOIV im Großen Moor eingesetzt werden.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Greta Nicolay

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Süd
Rudolf-Steiner-Str. 5
D-38120 Braunschweig
Tel: +49 (0)531 / 88691-216

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