Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Stephanie Gudat
NLWKN Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3315
Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis sind das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) und das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Da in Produktion, Forschung und Medizin zusätzlich Radionuklide Anwendung finden, sind hier weitere Gesetze, Verordnungen und Regelungen notwendig, die Eingang in die Genehmigung zur Entnahme, Nutzung und Ableitung des Wassers finden. Dazu gehören das Atomgesetz (AtG), das die Nutzung der Kernenergie und ionisierenden Strahlung in Deutschland regelt, sowie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die zum Schutz der Bevölkerung erlassen wurde. Für das Gebiet der Kerntechnik wurden zusätzlich sicherheitstechnische Regeln (Regeln des kerntechnischen Ausschusses - KTA) erstellt, die ebenfalls Eingang in die wasserrechtliche Erlaubnis gefunden haben.
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