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Nächster Beratungszeitraum für die WRRL-Gewässerschutzberatung startet in der Pandemie unter erschwerten Bedingungen

20 Jahre WRRL - Ziel erreicht?


Die Gewässerschutzberatung gem. EG-WRRL wird in Niedersachsen in einer eigenen Maßnahmenkulisse angeboten. Für den aktuellen Beratungszeitraum (2019-2021) umfasst diese mit rund 3.000.000 Hektar knapp 60 % der niedersächsischen Landesfläche.   Bildrechte: NLWKN
Die Gewässerschutzberatung gem. EG-WRRL wird in Niedersachsen in einer eigenen Maßnahmenkulisse angeboten. Für den aktuellen Beratungszeitraum (2019-2021) umfasst diese mit rund 3.000.000 Hektar knapp 60 % der niedersächsischen Landesfläche.

Von Anne Kremer

Seit mehr als zehn Jahren leistet Niedersachsen mit dem Beratungsangebot zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL).

Der durch die EG-WRRL vorgeschriebene „gute chemische Zustand“ der Gewässer ist in Niedersachsen maßgeblich durch erhöhte Nährstoffkonzentrationen wie zum Beispiel Nitrat oder Phosphat gefährdet. Aus diesem Grund bietet das Land Niedersachsen seit 2010 „Ergänzende Maßnahmen“ (gemäß Artikel 11 Absatz 4 der EG-WRRL) zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet eine Gewässerschutzberatung sowie spezielle Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung nachhaltig gewässerschonender Landnutzung für landwirtschaftliche Betriebe. Schwerpunkt der Beratung sind eine optimierte Düngung zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz sowie eine verringerte Nährstoffauswaschung. Gemeinsam mit den beratenen landwirtschaftlichen Betrieben werden Wege entwickelt, den Gewässerschutz in den Betriebsablauf zu integrieren. Die Inanspruchnahme und Umsetzung der angebotenen Maßnahmen beruht dabei auf einem freiwilligen und kooperativen Ansatz.

Die Gewässerschutzberatung gemäß EG-WRRL wird in Niedersachsen in einer eigenen Maßnahmenkulisse angeboten. Kulisse bezeichnet das abgegrenzte Gebiet, in dem die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei lag der Fokus 2010 vor allem auf den gefährdeten Teilbereichen von Grundwasserkörpern. Die ursprüngliche Maßnahmenkulisse umfasste 1.280.000 Hektar mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 730.000 Hektar. Sie wurde seither mehrfach flächenmäßig ergänzt und die Beratung inhaltlich weiterentwickelt. In Gebieten mit akutem Handlungsbedarf wird seit 2014 ein Beratungskonzept umgesetzt, welches gleichermaßen auf eine Minderung des Nitrateintrags in das Grundwasser sowie auf eine Minderung des Nitrat- und Phosphateintrags in die Oberflächengewässer abzielt, die sogenannte kombinierte Gewässerschutzberatung. Dementsprechend wurde die Maßnahmenkulisse seit 2014 sukzessive um ausgewählte Einzugsgebiete belasteter Fließgewässer erweitert. Seit 2016 findet die kombinierte Gewässerschutzberatung darüber hinaus in den Einzugsgebieten ausgewählter Seen statt.

Für den aktuellen Beratungszeitraum (2019 - 2021) hatte der NLWKN in Vertretung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Beratung im Jahr 2019 für die angepasste Maßnahmenkulisse ausgeschrieben. Diese umfasst mit rund 3.000.000 Hektar knapp 60 Prozent der niedersächsischen Landesfläche. Die für die Gewässerschutzberatung relevante landwirtschaftlich genutzte Fläche außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten beträgt dabei 1.540.000 Hektar. Im Dezember 2019 wurden die Ingenieurbüros Geries Ingenieure GmbH, Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH (INGUS), die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) sowie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) mit der gewässerschutzorientierten Beratung landwirtschaftlicher Betriebe in insgesamt 14 Beratungsgebieten betraut. Da sich die Maßnahmenkulisse seit Aufnahme der Beratung deutlich vergrößert hat, liegt der Schwerpunkt im aktuellen Beratungszeitraum zunehmend auf einer vergrößerten Breitenwirkung der Beratung.

Die anhaltenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erschweren dabei die Arbeit insbesondere bei der Akquise neuer landwirtschaftlicher Betriebe und bei der Durchführung überbetrieblicher Beratungsangebote. Nichtsdestotrotz finden einzelbetriebliche Beratungen, wenn möglich, auf telefonischem oder digitalem Weg statt. Darüber hinaus werden im Bereich der überbetrieblichen Beratung derzeit digitale Veranstaltungsangebote entwickelt und zum Teil bereits umgesetzt. Somit wird sichergestellt, dass die Gewässerschutzberatung trotz der erschwerten Umstände auch in 2021 weiterhin stattfindet und die Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsetzung einer gewässerschonenden Bewirtschaftungspraxis unterstützt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
29.06.2021

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