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Immissionsschutz

Eine der wichtigen Grundlagen für den staatlichen Umweltschutz ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es dient dazu Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre und Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Luftverunreinigungen, Lärm, Vibration, Licht, Wärme, Strahlung (ionisierend und nicht ionisierend) und ähnlichen Umwelteinwirkungen entstehen können, zu schützen und auch vorzubeugen. Die Umsetzung des BImSchG wird durch entsprechende Verordnungen konkretisiert. Eine hiervon ist die 26. Verordnung nach dem BImSchG (), die den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern im niederfrequenten Bereich (z.B. Stromversorgung) und im hochfrequenten Bereich ( z.B. Mobilfunk und Rundfunksender) gesetzlich regelt.


Organisation in Niedersachsen

Die zuständige Behörde zur Umsetzung und Überwachung der 26. BimSchV sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) führt hier die Fachaufsicht. In diesem Rahmen besteht hier u. a. auch die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung durch den NLWKN zu stellen.

Link: NMU

Aufgaben des NLWKN im Rahmen des Immissionsschutzes bei Nichtionisierender Strahlung

Die Sachverständigen Stelle für nichtionisierende Strahlung des NLWKN leistet als staatliche Messstelle für elektromagnetische Felder und optische Strahlung beratende und messtechnische Unterstützung für das niedersächsische Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Rahmen werden Messungen, Schulungen, Vorträge und Beratungen durchgeführt.

Messung des elektromagnetischen Feldes in einer Stadt   Bildrechte: NLWKN
Messung des elektromagnetischen Feldes in einer Stadt
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