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Salzgitter Flachstahl GmbH, neue Erlaubnis, Lahmanngraben

WASSERRECHTLICHES ERLAUBNISVERFAHREN


Der Salzgitter Flachstahl GmbH, Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, wurde am 18.12.2020 die gehobene Erlaubnis erteilt, behandeltes Betriebsabwasser aus der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage und Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken in den Lahmanngraben einzuleiten.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren.

Die hierfür erforderliche Information in Form der gehobenen Erlaubnis finden Sie in der Infospalte

Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Das genehmigte Vorhaben betrifft eine Anlage gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) — sog. Industrie-Emissions-Richtlinie — (Abl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25), für die das BVT-Merkblatt „Eisen- und Stahlerzeugung“ maßgeblich ist. Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.


Luftbild salzgitter Flachstahl GmbH   Bildrechte: Salzgitter Flachstahl GmbH

Salzgitter Flachstahl GmbH

Neue gehobene Erlaubnis

(nicht vollständig barrierefrei)

  Neue gehobene Erlaubnis
(PDF, 1,68 MB)

Artikel-Informationen

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