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Landerwerb und Flurbereinigung

Für die nachhaltige Umsetzung der geplanten wasserbaulichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen ist es erklärtes Ziel, die betroffenen privaten Kernflächen in den Besitz der öffentlichen Hand (hier: Land Niedersachsen) zu überführen. Dies wird von der EU-Kommission und dem Projektträger als sicherste Voraussetzung dafür angesehen, dass die dauerhafte Verfügbarkeit der Flächen für den Naturschutz gewährleistet ist.

Alternativ ist vorgesehen, in bestimmten Fällen mit Gestattungsverträgen zugunsten des Landes Niedersachsen für alle relevanten Maßnahmen zu arbeiten oder Flächen privater Eigentümer wertgleich zu tauschen. Der Tausch kann innerhalb des Projektgebietes in Tauschflächen erfolgen, die weniger stark von Maßnahmen betroffen sind, aber auch außerhalb des Projektgebietes, wenn geeignete Flächen verfügbar sind. Ziel des gesamten Verfahrens ist es, zu einvernehmlichen Lösungen mit den Grundstückseigentümern zu kommen.

Die Umsetzung dieses Bodenmanagements erfolgt im Rahmen eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens, weil hier die Rechtsinstrumente für eine Flächenneuordnung in hervorragender Weise vorliegen. Das Verfahren stellt sicher, dass den betroffenen Grundstückseigentümern keine Nachteile entstehen. Die Flurbereinigungsbehörde ist im Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) (ursprüngliche Bezeichnung bis 30.6.2014: Amt für Landentwicklung Hannover / AfL) angesiedelt und arbeitet eng mit der Projektleitung des LIFE+-Projektes zusammen.

Die Flurbereinigungsbehörde hat die Grundstückseigentümer vorab in zwei großen Veranstaltungen zum vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Hannoversche Moorgeest“ informiert.

Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer am 27.11.2012  
Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer am 27.11.2012 (Foto: J. Fahning)

Das Flurbereinigungsverfahren wurde am 12.12.2012 eingeleitet. Das Flurbereinigungsgebiet folgt der Abgrenzung des EU-Life+ Projektes und umfasst das Helstorfer, Otternhagener, Bissendorfer und Schwarze Moor bei Resse. Das Flurbereinigungsgebiet ist in der folgenden Karte dargestellt (PDF zum Download) und wird durch die orangefarbene Linie begrenzt.

Flurbereinigungsgebiet Hannoversche Moorgeest   Bildrechte: LGLN
Flurbereinigungsgebiet Hannoversche Moorgeest
Am 05.03.2014 wurden folgende Personen in den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung gewählt:

Ordentliches Mitglied

Institution oder Berufsgruppe

Stellvertreter/ in

Bremus, Karl-Heinz

Niedersächsisches Forstamt Fuhrberg

Deppe, Thomas

Gödecke, Henning

Landwirt

Müller, Wilko

Hagemann, Jörg

Landwirtschaftskammer

Pannock, Friedrich-Wilhelm

Homann, Friedhelm

Landwirt

Heidorn, Heinrich

Kohne, Georg

Landwirt

Schwentker, Wilhelm

Lindemann, Heinrich

Landwirt

à Wengen, Doris

Nädler, Heinrich

Wasser- und Bodenverband

Biester, Heinrich

Schrader-Pries, Herbert

Landwirt

Jagau, Hans-Jürgen

Vortmüller, Cord-Heinrich

Landwirt

Knibbe, Harald


Vorstandsvorsitzender

Nädler, Heinrich

Stellvertretender Vorsitzender

Lindemann, Heinrich





Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (Vertritt die Interessen der Grundstückseigentümer) legen sowohl die Flurbereinigungsbehörde als auch die Projektleitung großen Wert.

Die nächsten Schritte im Flurbereinigungsverfahren (Stand Juli 2014) sind

  • regelmäßige Sitzungen des Vorstandes der TG (nicht öffentlich) und die
  • Durchführung der Wertermittlung für die Grundstücke unter Mitwirkung des Vorstandes.
Antworten auf grundlegende Fragen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie hier.
Moorgeest

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Susanne Brosch

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Projektleitung Life+ Moorgeest -
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3115
Fax: +49 (0)511 / 3034-3506

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