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Der Haren-Rütenbrock-Kanal

Sperrung des Haren-Rütenbrock-Kanals zwischen 1.10.2023 und 30.04.2024

Bitte beachten Sie: Aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Hebebrücke Barnflair in den an den Haren-Rütenbrock-Kanal unmittelbar anschließenden niederländischen Gewässern ist eine Sperrung auch des Haren-Rütenbrock-Kanals für die Schifffahrt ab 1. Oktober 2023 notwendig. Die Sperrung wird vor dem Hintergrund der genannten Brückensanierung nach aktuellem Stand bis einschließlich 30. April 2024 erforderlich sein.


Der Haren-Rütenbrock-Kanal verbindet die Ems (Dortmund-Ems-Kanal) mit den niederländischen Kanälen Stadskanaal-Winschoterdiep-Eemskanaal und mit der neuen Wasserstraße zwischen Erica und Ter Apel – die Veenvart.

Tarif

  • Sportboote 5 €
  • Muskelbetriebene Sportfahrzeuge 3,00 € (Jahrespauschale möglich)
  • Regeltarif für Sportboote im Charterverkehr 10,00 € (Jahrespauschale möglich)


Öffnungszeiten 2023

Nebensaison:

Vom 01.04.23 – 30.04.23 und vom 01.10.23 – 31-10.23 von Montag bis Freitag


Montag bis Freitag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

5,00 €

Kolonnenfahrten:

9.00 Uhr ab Schleuse I HRK

9.00 Uhr ab Grenzschleuse

Samstag

Kein regelmäßiger Betrieb

40,00 €

Wenn betrieblich möglich, wird Sonderschleusung im Ausnahmefall zugelassen

Hauptsaison:

Vom 01.05.23 – 30.09.23 von Montag bis Samstag

Sonntags und an den Feiertagen kein Betrieb – Ausnahme: Sommerferien der Bundesländer Nds. und NRW

Vormittags

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

5,00 €

Mittagspause

Ø Holterhuis- und Kirchstraßenbrücke

Ø Restliche Kanalpassage

13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

13.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Nachmittags

Einfahrt bis 15.30 Uhr

Sommerferien der Bundesländer Nds. und NRW

Montag bis Sonntag – an den Feiertagen kein Betrieb

Geöffnete Sonntage 2023:

25.06, 02.07., 09.07., 16.07., 23.07., 30.07., 06.08., 13.08., 20.08.


Wintermonate:

Vom 01.11. – 31.03.

Der Kanal ist geschlossen

Weitere Hinweise:

Ø Der NLWKN kann aus betrieblichen Gründen vorrübergehend abweichende Betriebszeiten festsetzen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrbeginn über die aktuellen Betriebszeiten: www.nlwkn.niedersachsen.de oder

telefonisch: 05931/406-174

Ø Um den Haren-Rütenbrock-Kanal komplett durchfahren zu können, muss die Einfahrt mindestens 2,5 Stunden vor Ende der Betriebszeiten erfolgen.

Ø Anlegemöglichkeiten im Stadtgebiet Haren bei Kanal km 00+900

Die sanierte Emsschleuse am Haren-Rütenbrock-Kanal Bildrechte: NLWKN

Die sanierte Emsschleuse am Haren-Rütenbrock-Kanal

Tarifordnung für den Haren-Rütenbrock-Kanal

(nicht vollständig barrierefrei)

  Tarifordnung Haren-Rütenbrock-Kanal
(PDF, 0,74 MB)

Verordnung zur Nutzung des Haren-Rütenbrock-Kanals

(nicht vollständig barrierefrei)

  Verordnung zur Nutzung des Haren-Rütenbrock-Kanals
(PDF, 1,75 MB)

Weitere Informationen zum Haren-Rütenbrock-Kanal

(nicht vollständig barrierefrei)

  Faltblatt Haren-Rütenbrock-Kanal
(PDF, 1,23 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
25.09.2023

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Meppen
Haselünner Straße 78
49716 Meppen
Tel: +49 (0)5931/406-174

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