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Herstellung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch, Änderungsantrag

Onlinekonsultation ersetzt Erörterungstermin


Auf Antrag des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes, Altländer Markt 3, 21635 Jork, vom 23.12.2019 hatte der NLWKN mit Beschluss vom 28.03.2022 den Plan für den Ausbau des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgestellt.

Mit Schreiben vom 23.01.2025 hat der Deichverband nunmehr Änderungen des festgestellten Planes beantragt.

Der Änderungsantrag umfasst im Wesentlichen, die im Abschnitt Poggenpohl genehmigte Spundwand mit mobilen Abschnitten durch einen grünen Deich zu ersetzen. Darüber hinaus umfasst der Änderungsantrag geänderte Transportwege für den Antransport von Schüttgütern im Bereich Ilsmoorbach, Poggenpohl, Hinterdeich, den teilweisen Wegfall bzw. die teilweise Änderung von benötigten Flächen, insbesondere im Bereich der Bodenentnahmestelle 1, der Kompensationsmaßnahme 8 A sowie weiterer Flächen.

Die beantragten Änderungen wirken sich im Bereich der Hansestadt Buxtehude, der Samtgemeinde Horneburg, der Gemeinde Jork, der Samtgemeinde Lühe sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auch im Bereich der Hansestadt Stade aus.

Für das Vorhaben besteht nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Änderungsantrag und die Planunterlagen haben im Zeitraum 26.02.2025 bis einschließlich 25.03.2025 bei der Hansestadt Buxtehude zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen und waren ebenfalls im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar.

In dem o. g. Planfeststellungsverfahren wird gemäß § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.

Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 08.07.2025 bis 28.07.2025 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28.07.2025 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG).

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung in der Infopalte rechts.



Bullenbruch   Bildrechte: NLWKN

Bullenbruch

Bekanntmachung Onlinekonsultation Bullenbruch

  Bekanntmachung Onlinekonsultation Bullenbruch
(PDF)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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