Förderung der Fließgewässerentwicklung
Förderung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Unsere Leistungen
Neben der finanziellen Förderung unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig anzusprechen.
Um sicherzustellen, dass bereits bei der Erstellung Ihrer Projektskizze (Maßnahmenblatt) alle fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, empfehlen wir, die Fachkompetenz des NLWKN frühzeitig in Ihre Planungen einzubeziehen. Wenden Sie sich hierfür gerne an die unten aufgeführten regionalen Ansprechpersonen sowie direkt an die Ihnen bekannten Biologinnen und Biologen des NLWKN.
Die regionalen Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte der Liste der Ansprechpersonen.
NEOG Grunderwerbsprogramm
Aktuell sind formlose Anfragen zur Förderung im Rahmen der NEOG Förderrichtlinie von Grunderwerb jederzeit möglich.
Beachten Sie das Merkblatt Grunderwerb, welches in der rechten Spalte dieser Seite zu finden ist. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage die konkrete Fläche, die zukünftige Verwendung der Fläche und die angefragte Fördersumme. Ziel ist die Mittelverwendung im laufenden Jahr 2026. Zeigen Sie nachvollziehbar, dass der Erwerb dieses Jahr möglich ist. Die Fördermittel hierfür werden im Windhundverfahren vergeben.
Ihre Förderanfrage richten Sie an die regionalen Ansprechpersonen, die Sie in der Liste der Ansprechpersonen finden. Ein darauffolgendes formales Antragsverfahren ist vor Kaufvertrag zwingend erforderlich.
Was fördern wir?
- Erwerb von Flächen inklusive Nebenkosten (z. B. Grunderwerbsteuer)
- Entschädigungs- und Ablösezahlungen an Eigentümer/in oder Rechteinhaber/in
Förderfähige Flächen: Liegen in der Programmkulisse „Niedersächsische Gewässerlandschaften – Teil Auen der WRRL-Prioritätsgewässer“ oder haben positive Auswirkungen darauf.
Die Programmkulisse kann hier eingesehen werden: Karten-Einsicht | Shapefile-Download
Flächenbedingungen:
- Keine langfristigen Nutzungseinschränkungen (z. B. Pachtverträge).
- Fläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) und kein Bestandteil eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB): Außerhalb bebauter Ortsteile/-bereiche und auch zukünftig außerhalb bebauter Ortsteile/-bereiche.
Aktueller Hinweis zur Förderung im Jahr 2026:
Wir informieren Sie individuell über das weitere Vorgehen bezüglich der im Jahr 2025 eingereichten Maßnahmenblätter.
Aktuell können keine neuen Maßnahmenblätter (Projektskizzen) zur Förderung von Vorhaben eingereicht werden, die keine reinen Grunderwerbsvorhaben sind. Die Vorlage der Maßnahmenblätter für die nächste Einplanung im Jahr 2027 wird voraussichtlich ab Sommer 2026 möglich sein.
Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bau- und Finanzierungprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2027 erfolgen.
Auf einen Blick
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- 100 % Förderung (Vollfinanzierung)
- 95 % Förderung für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie im Link-Bereich rechts.
Was fördern wir?
- Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren
Eine verbindliche und vollständige Aufzählung ist in der Förderrichtlinie zu finden.
Was förden wir nicht?
- Vorhaben, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht, beispielsweise verbindlich festgesetzte Kompensationsmaßnahmen
- Vorhaben, für die bereits eine Förderung aus anderen Finanzierungsquellen erfolgt (Ausschluss der Doppelfinanzierung)
Wen fördern wir?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
(nicht vollständig barrierefrei)
Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben (Stand 09/2025)
(PDF, 0,63 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
15.04.2026
Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-247

