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Was machen die Regionalbetreuer und -betreuerinnen?

Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen kümmern sich ehrenamtlich um sehr wichtige und vielfältige Aufgaben im Bereich des Fledermausschutzes:

Sie sammeln Informationen über Fledermausvorkommen für den behördlichen Fledermausschutz. Hierzu erfassen und kontrollieren sie bekannte Quartiere (Sommer- und ggf. Winterquartiere) und gehen Hinweisen auf neue, noch unbekannte Quartiere oder ggf. gefährdete Quartiere nach. Die im Rahmen dieser Tätigkeit gewonnenen Daten und Informationen stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Naturschutzbehörden dar. Daher werden die gesammelten Daten, insbesondere die Zähldaten aus Sommer- und Winterquartieren, durch die Regionalbetreuer und -betreuerinnen an den NLWKN weitergeleitet, wo diese landesweit ausgewertet werden. Ebenfalls werden Informationen zur Quartiergefährdung an die zuständigen Behörden übermittelt.

Neben der Erfassung und dem Monitoring von Fledermäusen in ihren Quartieren umfasst ihre Arbeit auch die Beratung der unteren Naturschutzbehörden hinsichtlich unterschiedlichster Themenbereiche des Fledermausschutzes.

Auch die Beratung für Bürger und Bürgerinnen stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Hier sind z. B. die Themenbereiche Hausquartiere oder auch der Umgang mit verletzten oder toten Tieren zu nennen. Im Falle von Funden verletzter oder toter Tiere leiten die Regionalbetreuer und -betreuerinnen diese entweder an entsprechende Personen oder Pflegeeinrichtungen weiter oder übernehmen je nach Ressourcen und Erfahrung die Pflege dieser verletzten Tiere. Nach erfolgreicher Pflege sind die Tiere unverzüglich am Ort der Aufnahme wieder in die Freiheit zu entlassen. Auch bei Kotfunden auf Fenster­brettern und Dach­böden oder regelmäßigen Flug­beobachtungen sollten Sie die zuständigen Regionalbetreuer und -betreuerinnen kontaktieren.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit vieler Regionalbetreuer und -betreuerinnen ist zudem die Öffentlichkeitsarbeit, in der sie z. B. Vorträge halten oder Exkursionen veranstalten und damit den Fledermausschutz allen Interessierten näherbringen.

Mit ihrer offiziellen Bestellung als Regionalbetreuer oder -betreuerin durch den NLWKN werden ihnen weitreichende Befugnisse im Kontext des Natur- und Artenschutzrechtes zugesprochen. Diese Befugnisse betreffen v. a. artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Betretenserlaubnisse und reichen je nach fachlicher Eignung und Erfahrung von der Erlaubnis, Schlaf- und Ruhestätten von Fledermäusen für Zählungen bzw. Kontrollen aufzusuchen und den Tieren nachzustellen, bis hin zum Fang von Fledermäusen. Details dazu sind in der jeweiligen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der Regionalbetreuer und -betreuerinnen festgelegt.

Privatpersonen und Behörden werden gebeten, die Arbeit der Regionalbetreuer und -betreuerinnen zu unterstützen und zu erleichtern. Das Betreten bewohnter oder damit zusammenhängender eingefriedeter Grundstücke stellt einen erheblichen Eingriff in private Rechte dar und bedarf der Zustimmung der Betroffenen. Wird die Zustimmung versagt, ist zu überlegen, inwieweit die Betreuungsaufgaben auch ohne Betreten des bewohnten bzw. eingefriedeten Grundstücks erfüllt werden können. Ist dies nicht möglich, wird die Naturschutzbehörde hinzugezogen.

Mit den o. g. Privilegien sind, neben der großen Verantwortung, die folgenden Pflichten und Grundsätze verbunden:

  • Die Tätigkeit der Regionalbetreuer und -betreuerinnen erfolgt stets unter Beachtung der geltenden arten- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Sie vertreten den Fledermausschutz-Gedanken der Fachbehörde für Naturschutz.
  • Alle Daten zu den festgestellten Beständen werden bis zum Ende eines jeden Jahres an den NLWKN gemeldet. Hierzu sollten die aktuellen technischen Möglichkeiten genutzt werden.
  • Der NLWKN und/oder die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde wird über besondere Vorkommnisse informiert, die den Schutz von Fledermäusen betreffen (z. B. Gefährdungen von Fledermausquartieren).
  • Die Regionalbetreuung einschließlich der Quartierbetreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Naturschutzbehörden und ggf. Grundeigentümern und -eigentümerinnen.
  • Die Arbeit stellt eine Verbindung zwischen praktischem Fledermausschutz vor Ort, dem NLWKN und den anderen Naturschutzbehörden dar.


Bildrechte: Papenberg
Regionalbetreuer im Einsatz

NDR "Hallo Niedersachsen" 13.05.23

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