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Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz und Wussegel, 3. Planungsabschnitt

Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin.


Der Dannenberger Deich- und Wasserverband hat die Planfeststellung für die Erhöhung und Verstärkung des Elbedeiches zwischen Penkefitz von Elbe-km 517,00 bis 519,70 sowie den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes „Taube Elbe“ gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg.

Infolge von Elbehochwässern, insbesondere 2011 und 2013, waren umfangreiche Deichsanierungen und Deichverteidigungen notwendig. Die derzeitigen Fehlhöhen betragen zum aktuelle Bemessungsansatz bis zu 1,15 m. Überdies entspricht der derzeitige Ausbauzustand nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik gem. DIN 19712. Der Vorhabenträger beabsichtigt daher, an dem ca. 15 km langen Deichabschnitt von Damnatz bis Hitzacker einen an den Stand der Technik angepassten und wirksamen Hochwasserschutz wiederherzustellen.

Bei der hier beantragten Teilstrecke von ca. 3,5 km zwischen der Ortschaft Penkefitz und der Hochwasserschutzwand Wussegel handelt es sich um den dritten von insgesamt fünf Planfeststellungsabschnitten, welcher von Station 0+000 bis 3+516 verläuft. Im Zuge der Erhöhung und Verbreiterung des Deiches und der Binnenberme soll auch die Kreisstraße 36 und der sich auf der Deichkrone befindende Fahrradweg erneuert werden. Zudem entstehen in Teilbereichen ein Deichverteidigungsweg sowie die Anbindung der vorhandenen kommunalen Wege.

Darüber hinaus plant der Vorhabenträger den Ersatzneubau des Siel- und Schöpfwerkes an der Mündung der „Tauben Elbe“ in das Elbvorland. Das vorhandene Bauwerk befindet sich mit seinen Komponenten teilweise innerhalb des Deichkörpers und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, so dass ein Ersatzneubau mit der einhergehenden technischen Erneuerung geplant ist. Derzeit ist kein kontrollierbarer Einstau in die Taube Elbe im Zuge eines Elbehochwassers möglich, da die Verschlussorgane für diese Belastungssituation nicht ausgelegt sind. Nach Inbetriebnahme des neuen Schöpfwerkes sollen die bestehenden Bauwerke endgültig außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 03.08.2022 bis 02.09.2022 (jeweils einschließlich) über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de („Erhöhung Elbedeich, Penkefitz bis Wussegel“) eingesehen werden.

Die Planunterlagen haben daneben im o.g. im Zeitraum bei der Samtgemeinde Elbtalaue während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegen. Maßgeblich war der Inhalt der im Internet veröffentlichen Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 04.10.2022 zu der Planung äußern.

Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.

In dem o. g. Planfeststellungsverfahren wird eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern.

Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.

Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 26.09.2023 bis 16.10.2023 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 16.10.2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch hierzu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG).

Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN-Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping -Str. 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail oder schriftlich den Zugang zur Online-Konsultation anfordern.

Über die Online-Konsultation wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung der Samtgemeinde Elbtalaue informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie in der rechten Informationsspalte einsehen.


  Bildrechte: NLWKN

Deichverteidigungsweg im Bereich des Abschnittes Penkefitz-Wussegel

Bekanntmachung Online-Konsultation Penkefitz_Wussegel 3. PA

  Bekanntmachung Online_Konsultation.pdf

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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