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Geschützte Landschaftsbestandteile, die zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Niedersachsen ausgewiesen wurden

Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB).

Im Bereich der in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Gebiete aufgenommenen FFH-Gebiete sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten GLBs ausgewiesen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um GLBs, bei denen der in der Schutzgebietsverordnung formulierte Schutzzweck ausdrücklich auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie zum Ziel hat.

Die GLBs sind tw. nicht deckungsgleich mit den FFH-Gebieten, da GLBs auch Bereiche außerhalb der FFH-Gebiete mit einschließen, die ebenfalls dem Schutzzweck dienen.

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Für die Geschützten Landschaftsbestandteile liegen detaillierte Beschreibungen vor. Klicken Sie hierzu in der Liste auf die Namen der einzelnen GLBs. Evtl. fehlende Beschreibungen (Name nicht unterstrichen) werden laufend vervollständigt.

Die Beschreibungen sind nach Kennzeichen sortiert.

Stand: 15.11.2021

GLB-Kennzeichen / Name

GLB-Fläche

FFH-Gebiets-Nr. / Name Untere Naturschutzbehörde
AUR 22
Teichfledermausgewässer im Landkreis Aurich 46 ha 183 Teichfledermaus-Gewässer im Raum Aurich Aurich
H-R 01
Bläulings-Biotop bei Oesselse
3,7 ha
108
Bockmer Holz, Gaim
Region Hannover
OS 34
Grenzkanal Bohmte
1,2 ha
321
Grenzkanal
Osnabrück (Landkreis)
OS 35
Hunte zwischen Bad Essen und Bohmte
33 ha
339
Hunte bei Bohmte
Osnabrück (Landkreis)
OS 36
Gehölze bei Epe
5 ha 320 Gehölze bei Espe Osnabrück (Landkreis)
ROW 14
Wörpe
2 ha
33
Untere Wümme-niederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor
Rotenburg (Wümme)
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