Förderung des Hochwasserschutzes im Binnenland
Auf einen Blick
Sie möchten ein Vorhaben zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Niedersächsischen Binnenland umsetzen?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 80 Prozent Förderung (Anteilsfinanzierung)
- 100 Prozent bei gewidmeten Hochwasserschutzanlagen (Vollfinanzierung)
Sie möchten mehr wissen? Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie (PDF-Dokument auch im Download-Bereich rechts).
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, Dämme, Schöpfwerke)
- Rückverlegung und Rückbau von Deichen (Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten)
- Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke
Gefördert werden zudem Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Dazu gehören unter anderem Planungen, Zweckforschungen und Grunderwerb.
Eine verbindliche und abschließende Aufzählung ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Das fördern wir nicht
- Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Gewässerkundliche Daueraufgaben
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Mobilen Hochwasserschutz
- Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- oder Industriegebiete
Wen fördern wir
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Unterhaltungspflichtige an Gewässern (juristische Personen)
Unsere Leistungen
Neben der finanziellen Förderung begleiten wir Sie bei der Entwicklung und Planung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns gerne an.
Damit bereits bei der Entwicklung Ihrer Projektskizze alle Aspekte der fachlichen Anforderungen berücksichtigt werden, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des NLWKN landesweit an den Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Verden gern zur Seite.
Ihren regionalen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Liste der Ansprechpersonen.
Für eine weitergehende fachliche Beratung im Vorfeld können Sie sich gerne auch an das Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN wenden.
So läuft das Antragsverfahren
Eine Förderung ist je nach Inhalt und Umfang des Vorhabens entweder aus nationalen oder aus EU-Mitteln möglich.
a) Förderung aus nationalen Haushaltsmitteln
Im Zuge eines Vorverfahrens können Sie ein ausgefülltes Maßnahmenblatt (= Projektskizze) bis zum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres, in dem die Fördermittel benötigt werden, bei den regionalen Ansprechpersonen per E-Mail einreichen. Den aktuellen Vordruck dafür erhalten Sie ab September bei Ihrer Ansprechperson. Für das Jahr 2026 und Folgejahre kann das Dokument alternativ auch hier heruntergeladen werden.
Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die förderfähigen und -würdigen Projekte nach landesweiter Prioritätensetzung ausgewählt und in das Bauprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Projekte werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies erfolgt in der Regel im ersten oder zweiten Quartal des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll.
b) Förderung aus EU-Mitteln
Sollte Ihr Projekt für eine Förderung mit EU-Mitteln in Frage kommen, werden Sie aufgefordert, einen EU-Förderantrag innerhalb der Antragszeiträume zu stellen. Die genauen Termine werden jeweils in Pressemitteilungen und auf dieser Website veröffentlicht.
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen der KLARA Förderperiode:
Im Rahmen der aktuellen EU Förderperiode KLARA wurde für den ELER-Förderbereich „Hochwasserschutz im Binnenland“ die erste Frist zur Vorlage von Finanzierungsanträgen festgesetzt.
Finanzierungsanträge für Projekte der neuen Förderrichtlinie Hochwasserschutz können bis auf Weiteres nicht bei der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN eingereicht werden, weil in der laufenden Förderperiode (Diese endet 2027) kein weiteres Antragsverfahren vorgesehen ist.
Ungeachtet dessen gilt, dass ein Zuwendungsantrag grundsätzlich erst dann als fristgerecht eingegangen gilt, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingegangen ist. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.
Weitere Informationen sowie die zu verwendenden Antragsvordrucke finden Sie in folgendem Artikel: Hochwasserschutz im Binnenland (HWS) KLARA
Für Rückfragen – auch hinsichtlich der Erstellung der Antragsunterlagen – stehen Ihnen zudem die lokalen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.“
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Johannes Leicht
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Aufgabenbereichsleiter
Am Sportplatz 23
26605 Norden
Tel: 04931/947-247