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Freiwillige Vereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen (FV) sind vertraglich vereinbarte Flächenmaßnahmen zum Grundwasserschutz. Die Maßnahmen gehen über die Anforderungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung hinaus, dabei entstehende wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen werden entschädigt.
FV werden auf der Grundlage des Maßnahmenkataloges des Niedersächsischen Umweltministeriums abgeschlossen. Der Katalog enthält zu den einzelnen Maßnahmen, z. B. zur aktiven Begrünung der Flächen oder zu einer reduzierten Düngung, fachliche Mindestanforderungen, die in den Kooperationen vor Ort ergänzt bzw. konkretisiert werden. Weiterhin enthält der Maßnahmenkatalog Berechnungsgrundlagen und maximale Förderbeträge für alle FV. Für die Ermittlung der örtlichen Förderbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.

Neben den FV können unter bestimmten Bedingungen auch niedersächsische Agrarumweltmaßnahmen zum Gewässerschutz abgeschlossen werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind in der Kombinationstabelle FV / AUM dargestellt.

Neben Vertragsmustern und Hinweisen stehen hier weitere Informationen zu Freiwilligen Vereinbarungen als Download bereit:

(nicht vollständig barrierefrei)

Vertragsmuster

Abwicklung

Datenerfassung

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