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Verwendung der Daten

Die Daten werden in der Fachbehörde gesichtet und auf Plausibilität geprüft. Eventuelle Unklarheiten werden durch Rückfragen geklärt, im Einzelfall auch vor Ort verifiziert, um zu gewährleisten, dass die Daten wirklich verlässlich sind. Anschließend werden die Daten in Datenbanken eingegeben. Speziell entwickelte Datenbanksysteme mit vielfältigen Auswertungs-Routinen erleichtern die Analyse und die zielgerichtete Verwendung.

Das Zusammentragen der Daten ist kein Selbstzweck. Aktuelle Daten über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten sind eine äußerst wichtige Grundlage für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Die Datenbestände der Erfassungsprogramme sind eine zentrale Grundlage für die naturschutzfachliche Arbeit der Fachbehörde. Ohne Datengrundlage wäre die Erfüllung vieler Aufgaben nicht möglich. Schließlich würde auch niemand von der Umweltverwaltung erwarten, Aussagen z. B. zur Ozonbelastung zu machen, ohne Ozonmessungen durchzuführen und Daten über Ozonwerte zu haben.

Insgesamt 14 nationale und internationale Vereinbarungen zum Naturschutz verpflichten das Land Niedersachsen zur Erhebung bzw. Bereitstellung von Daten.

Folgende Produkte bzw. Dienstleistungen der Fachbehörde für Naturschutz basieren (neben vielen anderen) auf dem Naturschutz-Monitoring:

  • Karte der für den Naturschutz wertvollen Bereiche
  • Karten floristisch / faunistisch / avifaunistisch wertvoller Bereiche
  • Verbreitungskarten (Nachweiskarten) Flora / Fauna, z. B. Brutvogelatlas
  • Rote Listen der gefährdeten Arten
  • Konzeptionen für Förderprogramme, Artenschutzprogramme, Artenhilfsprogramme u. v. m.
  • Erfolgskontrollen für Naturschutzmaßnahmen, z. B. für EU-Naturschutzprogramme (Berichtspflicht an die EU im Rahmen der Europäischen Agrarfonds)
  • Überwachung des Erhaltungszustands der Natura 2000-Gebiete (Berichtspflicht an die EU)
  • Überwachung des Erhaltungszustands der Natura 2000-Arten (Berichtspflicht an die EU gemäß FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie)
  • Datenzulieferung zu FFH-Verträglichkeitsstudien nach § 34 BNatSchG
  • Beiträge zu Schutzgebietsplanungen
  • Schutz-, Pflege- und Entwicklungspläne für vorhandene und geplante Schutzgebiete
  • Biotopschutzprogramme für Fließgewässer, Moore u. a.
  • Beiträge zu Landschaftsrahmenplänen und zum Landschaftsprogramm
  • Beiträge zu Raumordnungsplänen (Landes-Raumordnungsprogramm und Regionale Raumordnungsprogramme)
  • Stellungnahmen und Datenzulieferung zu Umweltverträglichkeitsstudien und zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • Beratung von Behörden und Verbänden
  • Hinweise für den nutzungsintegrierten Naturschutz
  • Information der Öffentlichkeit.
Sommer-Adonisröschen Bildrechte: Garve (NLWKN)

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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