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FAQ zum Steinhuder Meer – Wasserwirtschaft

35. Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen waren ehemals angedacht?

Anders als heute galten vor rund 300 Jahren andere Vorstellungen zu Natur- und Umweltschutz oder zur Bedeutung des Tourismus. So wurden damals verschiedene Vorschläge gemacht, die das Steinhuder Meer grundsätzlich verändert hätten:

• Zu den Zeiten von Graf Wilhelm zu Schaumburg-Lippe (1724 bis 1777) existierten Planungen eines Leine- Weser-Kanals, einem Kanal zur Verbindung von Weser und Leine durch den See.
• Im Jahr 1817 schlug die Königlich-Hannoversche Regierung vor, das Steinhuder Meer trockenzulegen. Der Grund für diese Überlegung war, dass man mit landwirtschaftlicher Nutzung etwa einen 50 bis 100-fach höheren Ertrag erwirtschaften könnte als mit der Fischerei.
• Das Wasserwirtschaftsamt Hannover arbeitete im Jahr 1965 den sogenannten „Schneiderplan“ aus. Dieser beinhaltete, dass das Steinhuder Meer als Hochwasserrückhaltebecken die Hochwasserschäden im Einzugsgebiet der Leine vermindern sollte. Hierzu sollte ein Strandwall mit einer Deichkronenhöhe von 39,80 m ü. NN um den See herum gebaut werden, um ggf. Wasser bis zu einer Höhe von 39,20 m ü. NN einstauen zu können. Im Gegensatz zu heute wäre die maximale Wassereinstauhöhe um 1,15 m angehoben worden (Schaumburg-Lippischer Heimatverein e.V. Ortsgemeinschaft Seeprovinz (Hrsg.) (2009)).

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Abbildung 3: Niedrigste und höchste Wasserstände gemessen auf der Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer. Dargestellt ist ebenfalls der Zielwasserstand mit 38,00 müNN; die Pegelstände 1874 bis 1973 basieren auf der Veröffentlichung von Plate 1975).

36. Wie hat sich der Wasserspiegel im Steinhuder Meer im Laufe der Zeit verändert?

Der Wasserstand im Steinhuder Meer unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Am Ende des Frühjahrs wird der höchste Wasserstand erreicht, maximal sind dies 38,05 m ü. NN, die allerdings durch ausgebliebene Niederschläge im Winterhalbjahr oder starke Verdunstung im Sommer teilweise nicht erreicht werden können. Im Laufe des Jahres fällt der Wasserspiegel dann im Schnitt um 20 cm und erreicht im Herbst sein Minimum.

Beim Vergleich der minimal und maximal gemessenen Pegelstände von 1874 bis 2018 wird deutlich, dass die Wasserstände im Steinhuder Meer nicht nur jahreszeitlich, sondern auch von Jahr zu Jahr stark variieren (Abbildung 3).

Unter der Telefonnummer 05033/2609 kann der Wasserstand und andere Werte wie Windstärke und Wassertemperatur tagesaktuell abgefragt werden. Die Messung erfolgt im Hafenbecken auf dem Wilhelmstein und kann bei besonderen Windlagen oder hohen Windgeschwindigkeiten Schwankungen unterliegen. Der dort angegebene Wert bezieht sich auf ein Niveau von 36,77 m ü. NN. Der angesagte Wert (bspw. 1-0-0) ist also in Meter umzurechnen (1,00 m) und dann zu 36,77 m zu addieren (37,77 m) um die Höhe über NN zu erhalten (ArL 2021).

Abbildung 4: Setzungs- und Sackungsprozess im Hagenburger Moor (graphisch aufbereitet nach Lustfeld 2018: 17)   Bildrechte: NLWKN
Abbildung 4: Setzungs- und Sackungsprozess im Hagenburger Moor (graphisch aufbereitet nach Lustfeld 2018: 17)

37. Was wurde bisher unternommen um den Wasserstand im See zu erhalten?

Aufgrund der Entwässerung der Meerbruchniederung und der intensivierten Bewirtschaftung der Grünlandflächen hat durch den Lufteintrag und der damit einsetzenden Mineralisierung, das Bodenmaterial an Volumen verloren (Abbildung 4). Der Höhenverlust reicht heute von 40 bis 70 cm und der Sackungsprozess schreitet immer weiter voran (0,5 bis 1 cm pro Jahr). Daher liegt die Geländeoberkante im Westufer heute bis etwa einen ¾ Meter unter dem Wasserspiegel des Steinhuder Meeres. Nur eine schmale Erdverwallung hindert das Steinhuder Meer am „Auslaufen“. Bei Undichtigkeiten dieser Verwallung, etwa durch Wühlschäden von Wildschweinen oder weiteren Sackungen, kommt es teilweise zum „Auslaufen“ des Steinhuder Meeres in das Grabensystem des Südbaches. Als Folge dessen treten Vernässungen in den landwirtschaftlichen Flächen auf (Kreisverband für Wasserwirtschaft 2020).

Um dem Wasserverlust über solche Leckagen vorzubeugen, wurden viele verschiedene wasserwirtschaftliche Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort unternommen. Bei der Entwicklung der Maßnahmen stehen stets die Faktoren Witterung und naturschutzfachliche Aspekte im Fokus.

Bereits im Jahr 1967 wurde im Steinhuder Meerbach 400 m vom See entfernt ein Staubauwerk errichtet, mit welchem der Abfluss in den Bach geregelt wird. Die Wasserabgabe aus dem Steinhuder Meer erfolgt nach einem bewährten Betriebsplan, der auch Hoch- und Niedrigwasserstände im Meer berücksichtigt. Abgegeben wird überschüssiges Wasser und das für die Fauna und Flora des Steinhuder Meerbaches notwendige Wasser. Am Stauwerk (umgangssprachlich auch Ablassbauwerk) fehlt es bisher an der ökologischen Durchgängigkeit. Die Beseitigung/Umgehung von Wanderungshindernissen in Fließgewässern ist eine der Forderungen der EU-WRRL, um zum Erhalt der Biodiversität beizutragen. Ansonsten ist der Steinhuder Meerbach durch den Umbau von 11 Sohlabstürzen zu rauhen Sohlgleiten sowie dem Bau eines Umgehungsgerinnes am Sportplatzwehr in Rehburg bereits ökologisch durchgängig. Auch bei einem noch zu bauenden Umfluter an dem Ablassbauwerk zur Sicherung der ökologischen Durchgängigkeit wäre weiterhin der Betriebsplan einzuhalten. Es würde sich somit keine Veränderung des Status Quo ergeben. Dies bedeutet, dass bei einem Niedrigwasserstand im See auch kein Abfluss über eine Fischaufstiegsanlage erfolgen würde (Kreisverband für Wasserwirtschaft 2020).

Seit den 1990er Jahren wurden im Rahmen von Wiedervernässungen am Westufer zahlreiche Gräben ganz oder zeitweise angestaut. Der Stau der seenahen Entwässerungsgräben senkt das Fließgefälle zum höheren Steinhuder Meer deutlich, so dass die seitlichen Wasserverluste des Steinhuder Meeres deutlich gesenkt werden konnten. Außerdem wurden Gräben im Hagenburger Moor verschlossen, welche vorher ab einer Wasserspiegelhöhe von ca. 38,00 m ü. NN große Wassermengen aus dem Steinhuder Meer direkt in den Südbach geleitet haben (2007). Ergänzend wurden südlich des Hagenburger Moores Kleingewässer angelegt und der Aushub zum Bau von 650 m neuer Verwallung genutzt (2010), sodass nun kein Wasser mehr aus dem Steinhuder Meer durch das Hagenburger Moor in den Südbach fließen kann. Ebenso wurde der Wall des Windhorngrabens neu aufgesetzt sowie verdichtet (2012), die Rückstauklappe (2011) und die restliche Verwallung (2015) wurden repariert. Zusätzlich wurde der Unterlauf des Winzlarer Grenzgrabens zur Verbesserung des Zuflusses zum Steinhuder Meer von Schlamm befreit (2012). Die bislang durchgeführten Maßnahmen bewirkten für das Steinhuder Meer in der Summe, dass der Zielwasserstand auf 38,00 m ü. NN länger gehalten werden kann und das Ansteuern des maximal zulässigen Wasserstandes von 38,05 m ü. NN wieder möglich ist.

Die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich des Zielwasserstandes im Steinhuder Meer werden kontinuierlich weitergeführt und sind auch für die kommenden Jahre eine fortlaufende Herausforderung.

Neben der Domänenverwaltung, der Region Hannover und dem NLWKN sind hierin auch die beiden Verbände für die Fließgewässerunterhaltung der Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband (ULV) Meerbach und Führse, der für die Fließgewässer II. Ordnung rund um den See zuständig ist und der Wasser- und Bodenverband Steinhuder Meerbruch, der die Fließgewässer III. Ordnung westlich des Steinhuder Meeres unterhält, einbezogen. Die Betriebs- und Geschäftsführung für beide Verbände hat der Kreisverband für Wasserwirtschaft aus Nienburg inne.

38. Warum werden zur Erhöhung des Wasserstandes nicht Fließgewässer wie der Südbach, die Rodenberger Aue oder die Leine zum Teil in das Steinhuder Meer abgeschlagen?

Der Idee umliegende Fließgewässer in das Steinhuder Meer einzuleiten um Niedrigwasserphasen zu stabilisieren, wurde in der Vergangenheit bereits nachgegangen und aus verschiedensten nachvollziehbaren Gründen verworfen.

Die Fließgewässer in der näheren Umgebung des Steinhuder Meeres unterliegen selbst den strengen Zielen der EG-WRRL. Bei einer Ableitung würden diese Fließgewässer eine Verschlechterung ihrer Wassermenge und Hydrologie erfahren und zudem würden zusätzliche Nährstoffe in das Steinhuder Meer eingebracht, wodurch sich die Nährstoffbelastung des Sees erhöhen würde. Die dadurch verursachten Belastungen würden in vielfacher Weise gegen das „Verschlechterungsverbot“ gemäß Art. 4 der EU-WRRL verstoßen.

Eine zusätzliche Nährstoffzufuhr würde das Algenwachstum (auch von problematischen Blaualgen) befördern und somit die Eutrophierung des Steinhuder Meeres erhöhen, was schlussendlich zu einer gesteigerten Schlammneubildung im Steinhuder Meer führen würde.

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