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FAQ zum Steinhuder Meer – Verwaltung

39. Wer ist nach dem Gesetz für den See verantwortlich?

Domänenverwaltung (Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim)
Das Steinhuder Meer befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen. Nur noch die Insel Wilhelmstein gehört zum Haus Schaumburg-Lippe.

Die Ziele der das Steinhuder Meer verwaltenden, fiskalischen Domänenverwaltung sind hauptsächlich auf den Tourismus und den Naturschutz aber auch auf das Erreichen des fiskalischen Ziels im Sinne einer wirtschaftlichen Verwaltung der Landesflächen gerichtet. Hierbei wird sich nach den politischen Zielrichtungen des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und des Nds. Finanzministeriums, sowie nach dem Masterplan „Natürlich Steinhuder Meer - Touristisches Zukunftskonzept Steinhuder Meer 2017“, gerichtet.

Region Hannover
Als Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Ordnungsbehörde gemäß § 25 DStMVO (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung) ist die Region Hannover für die Einhaltung der einzelnen Verordnungen zuständig. Gleichzeitig ist sie ein Naturpark-Vertragspartner und stellt die Geschäftsführung des Naturparkes Steinhuder Meer.

NLWKN (Niedersächsicher Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz)
Der NLWKN - Betriebsstelle Sulingen fungiert als Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD) und als Seenkompetenzzentrum für das Steinhuder Meer. Zudem ist der NLWKN Fachdienstleister für den Seeeigentümer (Domänenverwaltung).

40. Was bedeutet die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für das Steinhuder Meer?

Die EG-WRRL ist eine europäische Umweltrichtlinie, die am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten ist. Europäische Richtlinien entfalten (im Gegensatz zu europäischen Verordnungen) keine unmittelbare Gesetzeskraft, sondern sind zunächst in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies mit Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, der Länderwassergesetze und Erlass von untergesetzlichem Regelwerk (Oberflächenwasserverordnung, Grundwasserverordnung) erfolgt. Die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie sind inzwischen in der nationalen Gesetzgebung vollständig verankert. Für die Oberflächengewässer, das sind Fließgewässer und Seen, Übergangs- und Küstengewässer, soll nach Verlängerung der Frist bis 2027 ein „guter ökologischer Zustand“ und ein „guter chemischer Zustand“ erreicht sein. Die Zustände werden nach bestimmten Qualitätskomponenten beurteilt. Für den guten ökologischen Zustand sind vorrangig biologische Qualitätskomponenten wie Phytoplankton, Wasserpflanzen, wirbellose Tiere am Gewässergrund oder Fische maßgebend, für den chemischen Zustand bestimmte Schadstoffe. Grundsätzlich erstreckt sich die Wasserrahmenrichtlinie auf alle Gewässer. Für die Bewirtschaftungsplanung und die Berichterstattung gegenüber Brüssel hat man in der Richtlinie allerdings ein „Abschneidekriterium“ eingeführt: Wasserkörper mit einem Einzugsgebiet unter 10 km² und Stillgewässer mit einer Fläche kleiner als 50 ha müssen nicht betrachtet werden. Da das Steinhuder Meer eine Wasserfläche größer 50 ha aufweist, ist die Wasserrahmenrichtlinie auch für dieses verpflichtend.

41. Was fällt unter den Gemeingebrauch?

Der Gemeingebrauch fasst diejenigen Aktivitäten auf dem Steinhuder Meer, dem Hagenburger Kanal, Großenheidorner Kanäle, Meerbach, Abschlusswehr und „Ententeich“ zusammen, die ohne Anmeldung und kostenlos ausgeübt werden dürfen. Dieses ist in der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) geregelt und erstreckt sich auf:

• Baden
• Befahren des Gewässers mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb (u.a. SUP-Board, Kanu) oder mit batteriebetriebenen Elektromotoren mit einer Leistung bis 7,35 kW (10 PS)
• Eissport
• Einleiten von Niederschlagswasser von Dachflächen in bestimmtem Umfang Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die DStMVO können Personen auch von der Ausübung des Gemeingebrauchs ausgeschlossen werden. In den Naturschutzgebieten am West- und Ostufer, die durch Bojenketten und große Schilder gekennzeichnet sind, gilt ein Befahrens- und Betretungsverbot. Dort darf nicht gebadet werden. Dies gilt ab 15.9. bis 30.10. auch für die Sperrzone, die sich an das NSG Westufer Steinhuder Meer anschließt.

42. Warum darf das Steinhuder Meer im Winter nicht befahren werden?

Nach § 14 DStMVo (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung) darf das Steinhuder Meer in der Zeit vom 01. November bis zum 19. März eines jeden Jahres nicht befahren werden. Dabei wird eine Rüstzeit zum Beginn der Saison ab dem 15.03. und am Ende der Saison bis zum 05.11. gewährt. Das Fahrverbot dient dem Vogelschutz, denn im und am Steinhuder Meer leben seltene Arten wie Blässgänse, Gänsesäger und Löffelenten. Erfreulicherweise steigt der Bestand an seltenen Vögeln, nicht zuletzt aufgrund der den Tieren eingeräumten Winterruhe in Form des Winterfahrverbotes. Lediglich der Bereich der Surfeinsatzstelle darf noch bis zum 15.11. von Segel- und Kitesurfern genutzt werden. Weitere Befahrensregeln finden sich unter der Frage Nr. 13.

43. Was regelt das Nachtfahrverbot?

Dieses Verbot ist in § 11 DStMVO normiert und regelt, wann das Steinhuder Meer nicht befahren werden darf. Das Nachtfahrverbot beginnt 1 Stunde nach Sonnenuntergang und währt bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang. Die Zeiten sind also bestimmbar, variieren jedoch täglich. In erster Linie dient das Verbot der Gefahrenabwehr, kommt jedoch auch vielen Vögeln und nachaktiven Tieren wie dem Fischotter zu Gute, die auf dem See nächtigen oder dort ihren Lebensraum haben.

44. Wer darf am Steinhuder Meer fischen?

Das Steinhuder Meer wird durch die beiden Pächter Fischerverein Steinhude e.V. sowie den Anglerverband Niedersachsen e.V. fischereilich genutzt. Der Fischerverein übt die Fischerei im Nebenerwerb mit sämtlichen fischereilichen Fanggeräten aus. Hierzu zählen in erster Linie Reusen, Zug- und Stellnetze. Die traditionelle Korbfischerei mit der Reuse wird in ausgewiesenen Fangparzellen in Ufernähe betrieben. Der Anglerverband Niedersachsen e.V. ist berechtigt die Angelfischerei (Sportfischerei) vom Ufer sowie vom Boot auszuüben. Über eine Online-Plattform (www.hejfish.com) wird ein vertraglich definiertes Kartenkontingent an interessierte Angler abgegeben (pers. Mitteilung ArL Leine-Weser 2020).

45. Welche Bootsklassen sind erlaubt?

Auf dem Steinhuder Meer ist als Gemeingebrauch das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb oder mit batteriebetriebenen Elektromotoren mit einer Leistung bis 7,35 kW (10 PS) zugelassen. Als Längenbegrenzung gilt, dass die Rumpflänge von 7,60 m nicht überschritten werden darf. Eine Tiefgangbegrenzung ist nicht normiert (DStMVO 2007). Allerdings ist das Steinhuder Meer durchschnittlich nur 1,35 m tief. Regelmäßig finden entsprechende Regatten statt, wie beispielsweise die Weltmeisterschaft in der Bootsklasse Flying Dutchman. Es nahmen mehr als 200 Segler aus vielen Nationen wie z.B. Australien, Neuseeland und Mexico teil.

46. Kann ich auch ohne eigenes Boot das Steinhuder Meer erkunden?

Auf dem Steinhuder Meer gibt es 3 Fahrgastschiffe sowie zahlreiche, sogenannte Auswanderer-Segelboote. Die Fahrgastschiffe verkehren von Mai bis Oktober (Pendelverkehr Nord- und Südufer) und von Juni bis August (Rundfahrten). Das Fahrgastschiff Steinhude unternimmt Rundfahrten entlang der Uferzonen sowie der Insel Wilhelmstein. Der Pendelverkehr wird vom Fahrgastschiff Schaumburg-Lippe übernommen, dieses verkehrt zwischen Steinhude und Mardorf, gegebenenfalls auch über die Insel Wilhelmstein. Die Auswanderer-Segelboote haben ihren Namen von der früheren Kleinstaaterei. So konnte man über das Steinhuder Meer vom Fürstentum Schaumburg-Lippe zum Königreich Hannover und später Preußen übersetzen. Diese Boote sind für 25 bis 30 Personen zugelassen und sowohl mit Segeln als auch mit Motoren ausgestattet und bringen Passagiere, je nach Bedarf, zur Insel Wilhelmstein sowie zu verschiedenen Anlegestellen am Nordufer und auch wieder nach Steinhude zurück.21 Außerdem können am Süd- und Nordufer auch Tret- und Elekto- wie auch Segelboote, Kanus und SUP-Boards privat gemietet werden (siehe Frage Nr. 14).

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