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Integrierter Bewirtschaftungsplan für das Ems-Ästuar

Das Emsästuar und die Unterems wurden als hochkomplexer Naturraum von den Niederlanden und der niedersächsischen Landesregierung in großen Teilen als „besondere Schutzgebiete“ nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie gemeldet. Sie sind damit Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, das der Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten der EU dient.

Neben den naturschutzrechtlichen Ansprüchen sowie der Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinien unterliegt das Emsästuar einer Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche. Es stellt für Niedersachsen und die Niederlande einen Wirtschaftsraum von herausragender Bedeutung dar. Das Emsästuar und die Unterems sind für die Hafenwirtschaft, für Industrie- und Gewerbe, für die Landwirtschaft, die Fischerei, den Hochwasser- und Küstenschutz und den Tourismus von sehr hoher Bedeutung.

Fischkutter auf der Ems   Bildrechte: NLWKN
Fischkutter auf der Ems

Das Emsästuar und die Unterems sind ein dynamisches System, das sich ständig verändert. Von dieser Dynamik sind wertvolle Lebensraumtypen wie z.B. Ästuarflächen, Wattflächen, Muschelbänke, Salzwiesen und Auewälder direkt abhängig. Beispiele für besonders geschützte FFH-Arten an der Tideems sind Seehund, Finte, Neunaugen und Teichfledermaus. Als wertgebende Vogelarten sind beispielhaft zu nennen: Säbelschnäbler, Blaukehlchen, Nonnengans, Graugans, Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel. Durch verschiedene anthropogene Beeinflussungen ist jedoch das Emsästuar in keinem guten ökologischen Zustand. Durch sehr hohe Schwebstoffbelastungen, durch Sauerstoffdefizite sowie durch morphologische und hydraulische Veränderungen vergangener Jahre ist das Gesamtsystem „Ästuar“ stark gefährdet. Auch diese Aspekte sind bei der Erstellung des IBP von großem Interesse.

Es ist ein besonderes Anliegen der niedersächsischen Landesregierung, die Ziele und Entwicklungsperspektiven für das Emsästuar unter Berücksichtigung der Belange der wirtschaftenden Akteure sowie der europarechtlichen Vorgaben fach- und länderübergreifend in Einklang zu bringen. Dabei soll der Naturschutz die Belange der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Schifffahrt, des Hochwasser- und Küstenschutzes, der industriellen und gewerblichen Nutzung, der Landwirtschaft und der Fischerei aktiv einbeziehen. Der Integrierte Bewirtschaftungsplan stellt das geeignete Instrument dar, um die verschiedenen Nutzungsansprüche zu einem Ausgleich zu führen.

Das Emssperrwerk bei Gandersum   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Das Emssperrwerk bei Gandersum

Der Integrierte Bewirtschaftungsplan Emsästuar (IBP Ems) ist ein fachübergreifendes gemeinsames Planwerk Niedersachsens und der Niederlande in enger Kooperation mit der Bundeswasserstraßenverwaltung. Er soll Handlungsspielräume und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen bei gleichzeitiger Erhöhung der Planungssicherheit für zukünftige Projekte. Der Plan zielt ab auf eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten, um das ökologische Netz Natura 2000 zu bewahren und nachhaltig zu entwickeln.

Logo des IBP für das Ems-Ästuar

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jens Marotz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Im Dreieck 12
D-26127 Oldenburg
Tel: +49 (0)441/95069-146
Fax: +49 (0)441/95069-202

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