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FFH-Gebiet 306 Lingener Mühlenbach und Nebenbach

EU-Nr.: DE-3410-331


Das FFH-Gebiet „Lingener Mühlenbach und Nebenbach“ grenzt nordöstlich an das Stadtgebiet von Lingen und umfasst kurze Abschnitte des Lingener Mühlenbachs, des Schillingmanngrabens sowie die Kleinen Brögberner Teiche – ein kleines durch Renaturierung entstandenes Feuchtgebiet. Der Lingener Mühlenbach mündet nach Querung des Stadtgebiets von Lingen in die Ems.

Von besonderer Bedeutung sind die schmalen Bachläufe als Habitate von Groppe und Steinbeißer. Diese europaweit bedeutsamen Kleinfische leben vorwiegend am Gewässergrund. Während der Steinbeißer auch in nährstoffreichen Gräben zu finden ist, gilt die Groppe als Indikatorart für klares und sauerstoffreiches Wasser. Die Fließgewässer im Gebiet mit der teils reich strukturierten Aue werden außerdem vom Biber als Lebensraum angenommen.
Lingener Mühlenbach   Bildrechte: H.-J. Zietz
Lingener Mühlenbach
Brögberner Teiche   Bildrechte: H.-J. Zietz
Brögberner Teiche
Amphibische Landschaft mit vielen Bächen und Teichen   Bildrechte: H.-J. Zietz
Amphibische Landschaft mit vielen Bächen und Teichen
Steinbeißer - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Steinbeißer - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Groppe - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Groppe - eine Art von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
Biber - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Biber - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 306   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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