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Landschaftsschutzgebiet "Bentheimer Wald"

Kennzeichen: LSG NOH 009


Das 793 ha große Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald ist einer der drei größten naturnahen Wälder im westlichen Niedersachsen. Im Gebiet überwiegen standorttypische, größtenteils auf feuchten bis stellenweise nassen Standorten wachsende Laubwaldgesellschaften. Es umfasst überwiegend naturnahe Eichen-Hainbuchenwälder auf staufeuchten Standorten, stellenweise mit Übergängen zu Eichen- Buchenwäldern sowie Buchenwäldern mit Stechpalme. Durch das Gebiet verlaufen vereinzelt kleine Bachläufe z. T. mit begleitenden Erlen-Eschenwäldern. Von kulturhistorischer Bedeutung sind dabei insbesondere die noch relativ großflächigen Relikte der Hute- und Schneitelwaldnutzung mit breitkronigen Eichen und alten Kopf-Hainbuchen, die in dieser Form für Niedersachsen einmalig sind.

Innerhalb der Waldbereiche befinden sich mehrere Waldwiesen auf feuchten Standorten, die dem wertbestimmenden Lebensraumtyp 6510 der mageren Flachlandmähwiesen zuzuordnen sind. Zu den übrigen besonders wertvollen Biotopen zählen ferner artenreiches Nassgrünland (teils mit Orchideen-Vorkommen) und feuchtes mesophiles Dauergrünland, naturnahe Bachläufe, naturnahe temporäre Kleingewässer sowie die kleinflächig ausgebildeten Auen-, Quell- und Sumpfwälder. Hinzu kommen zahlreiche Wallheckenstrukturen in Waldrandlagen sowie in den einbezogenen, reich gegliederten Grünlandgebieten.

Maßgeblich wertbestimmende FFH-Tierarten im Bentheimer Wald sind aus der Gruppe der Wirbellosen der Eremit und aus der Gruppe der Säugetiere das Große Mausohr sowie die Bechsteinfledermaus.

Neben zahlreichen lebensraumtypischen Brutvogelarten der Eichen-Hainbuchenwälder ist das Vorkommen des Mittelspechts als Leitart alter Eichenwälder hervorzuheben. Die Art kommt im Bentheimer Wald in großen, für Westniedersachsen bislang in dieser Größenordnung nicht bekannten Beständen vor. Sie zählen zu den größten landesweit.

Bei den Rote-Liste-Pflanzenarten sind die typischen Arten feuchter Eichen-Hainbuchenwälder weit verbreitet und bilden große Gesamtpopulationen. Das Vorkommen mehrerer vom Aussterben bedrohter Flechtenarten zeigt die hohe Bedeutung des Bentheimer Waldes für den Flechtenartenschutz auf bundesweiter Ebene.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 59 "Bentheimer Wald".

Zuständig ist der Landkreis Grafschaft Bentheim als untere Naturschutzbehörde.

Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
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Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
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Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
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Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet Bentheimer Wald   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Gebietes Bentheimer Wald   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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