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Geschützter Landschaftsbestandteil "Grenzkanal Bohmte"

Kennzeichen: GLB OS 034


Der insgesamt ca. 1,3 km lange Gewässerabschnitt wird im Wesentlichen durch seinen kanalartigen Ausbau mit seinen 4-5 m hohen Böschungen geprägt. Der ganzjährig wasserführende Gewässerlauf weist großenteils eine sandige, insgesamt bis zu 2 m breite Sohle und eine lebensraumtypische, teilweise wintergrüne Wasser- und Röhrichtvegetation auf. Die Wasserqualität ist als gut und das Wasser natürlicherweise als basenreich einzustufen.

An den Böschungen befinden sich typischerweise überwiegend auf dem untersten Meter Röhrichtgürtel und auf den verbleibenden, oberen 3-4 m eine halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis feuchter Standorte. Die in früherer Zeit großflächig als Heide genutzte Landschaft rund um den Grenzkanal unterliegt heute einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, wobei der Ackerbau überwiegt.

Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für die nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte Libellenart Helm-Azurjungfer sowie für andere gefährdete bzw. geschützte Pflanzenarten.

Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des FFH-Gebietes 321 „Grenzkanal“.

Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.

Karte  


Überblick   Bildrechte: LK Osnabrück
Überblick
Helm-Azurjungfer   Bildrechte: LK Osnabrück
Helm-Azurjungfer
Berle in der Gewässersohle   Bildrechte: LK Osnabrück
Berle in der Gewässersohle
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte  
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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