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Die Kennzeichnungspflicht der Bundesartenschutzverordnung für lebende Wirbeltiere

In der BRD ist am 01.01.2001 die Kennzeichnungspflicht für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die sich in menschlicher Haltung befinden, in Kraft getreten. Zu den kennzeichnungspflichtigen Arten zählen beispielsweise alle europäischen Greifvögel, Eulen und Singvögel, sowie eine Reihe von Papageien, Säugetieren, Schildkröten und Riesenschlangen. Einzelheiten zu den Kennzeichnungsbestimmungen können Sie den Informationsschriften des NLWKN entnehmen, die Sie sich über die Infospalte links herunterladen können. In der Infospalte finden Sie auch einen Verweis auf den Text der Bundesartenschutzverordnung mitsamt ihren Anhängen.

Kann im zu begründenden Einzelfall die gesetzlich vorgesehene Kennzeichnungsmethode nicht angewendet werden, bedarf der Wechsel zu einer anderen Kennzeichnungsmethode der vorherigen Zustimmung durch die zuständige Behörde. Der NLWKN ist in Niedersachsen zuständige Behörde für die Erteilung sämtlicher Ausnahmegenehmigungen, die mit der Kennzeichnungsvorschrift zusammenhängen.

Merkblätter zur Kennzeichnung lebender Tiere

(nicht vollständig barrierefrei)

  Säugetiere
(PDF, 0,03 MB)

  Vögel
(PDF, 0,03 MB)

  Reptilien
(PDF, 0,03 MB)

  Antrag abweichende Kennzeichnung
(PDF, 0,13 MB)

Link zur Bundesartenschutzverordnung

Kontakt:

Ulrike Assing

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