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Alle Plangenehmigungen und Gutachten auf einen Blick

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Rechtmäßigkeit des Emssperrwerkes sind inzwischen zwar abgeschlossen, doch steht das Sperrwerk immer wieder im Zentrum von Gutachten und Ergänzungsbeschlüssen. Alle Planfeststellungsbeschlüsse zum Emssperrwerk sowie alle das Sperrwerk betreffenden Gutachten finden Sie auf dieser Seite.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 17.7.2015 hat der NLWKN die vom Landkreis Emsland beantragte Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk (Sperrwerksbeschluss) gemäß den §§ 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 109 Niedersächsisches Wassergesetz zugelassen.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 17.7.2015 regelt die befristete Aufhebung (Aussetzung) der den Einstau der Tideems beschränkenden Nebenbestimmungen A.II.2.2.1 und A.II.2.2.2b des Sperrwerksbeschlusses für die Überführung von fünf Kreuzfahrtschiffen über die Ems ab 16. September der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019.

Weiter wurde die Nebenbestimmung A.II.1.23 des Sperrwerksbeschlusses zur Schließdauer des Emssperrwerkes ab dem Kalenderjahr 2016 geändert. Anknüpfungspunkt für die Berechnung der auf 104 Stunden begrenzten Jahresschließdauer für Staufälle ist zukünftig das Kalenderjahr.

Die im Planfeststellungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind in die Entscheidungsfindung des NLWKN eingeflossen und werden im Einzelnen im Planfeststellungsbeschluss vom 17.7.2015 behandelt.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 17.7.2015 und den Text der Bekanntmachung mit weiteren Angaben zu Ort und Zeit der Auslegung finden Sie in der nebenstehenden Informationsspalte.


Vom Januar 2010 stammt der Planergänzungsbeschluss über die Entschädigungsregelung im Zusammenhang mit der Frage der Vernässung und Verschlickung von Emsvorlandflächen infolge der zugelassenen Staufälle. Bekanntlich hatte der NLWKN im April 2009 die zweimalige Anhebung des Stauziels auf NN +2,20 m zur Überführung von zwei 8,00 m tiefgehenden Werftschiffen der Meyer Werft Papenburg im Juni 2009 und Juli 2011 genehmigt und dabei angekündigt, über die Entschädigungsregelung erst später zu entscheiden, weil noch Gutachten fehlten.

Die Entscheidung lautet: "Durch die Verlängerung der Staudauer verschlicken und vernässen landwirtschaftliche Flächen im Deichvorland der Ems, dadurch entstehen den betroffenen Flächenbewirtschaftern erhebliche Nachteile. Die Nachteile sind durch die Betriebsstelle Aurich des NLWKN durch eine Entschädigung in Geld auf der Grundlage des Gutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auszugleichen." Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten in der Info-Spalte.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Aurich
Oldersumer Straße 48
D-26603 Aurich
Tel: +49 (0)4941 / 176-186

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