Aufgaben und Anschriften der Deichverbände
Der Hochwasserschutz obliegt in Niedersachsen Deichverbänden (Wasser- und Bodenverbänden) oder den Gemeinden. Die Erhaltung der Hochwasserdeiche ist Aufgabe der Deichverbände und umfasst die Unterhaltung der Deiche und den Deichbau. Deichverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (Selbstverwaltungskörperschaften). An der Spitze des Verbandes steht der Vorstand mit einem Vorsteher (auch Deichhauptmann). Der von den Mitgliedern gewählte Ausschuss wacht über die Verbandsgeschäfte. Im Rahmen der Rechtsaufsicht kontrollieren die Landkreise, ob das geltende Recht eingehalten wird.