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Winterstau-Bedingungen für die Ems sollen bis Ende März gelten

Antrag des Landkreises Emsland wird am 6. Februar ausführlich erörtert // Presseinformation vom 31. Januar 2013


Die Möglichkeiten des Winterstaus der Ems sollen statt wie bisher bis Mitte März zukünftig grundsätzlich bis Ende des Monats gelten – das hat der Landkreis Emsland beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) beantragt; gewünscht wird eine Flexibilisierung der Staufunktion des Emssperrwerks. Der Antrag ist Grundlage für ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch der so genannte Erörterungstermin, der am kommenden Mittwoch um 10 Uhr im Hotel Ostfriesen-Hof in Leer unter der Leitung des NLWKN beginnt und bei Bedarf am Donnerstag fortgesetzt wird.

„Bei diesem nichtöffentlichen Termin kommen all jene zu Wort, die zuvor ihre Anregungen und Bedenken schriftlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebracht haben“, heißt es in einer Presseinformation des NLWKN. Während der Veranstaltung werden keine Entscheidungen getroffen, vielmehr fließen die während der Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidung des NLWKN ein. 57 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen liegen vor; dazu acht Einwendungen von Privatpersonen.

Zum Hintergrund: Die Vorgaben für den so genannten Winterstau des Emssperrwerks gelten bisher bis zum 14. März und beinhalten die Möglichkeit, die Ems bis zu einer Höhe von NHN +2,7 m für maximal 52 Stunden aufzustauen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2013

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