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Vorbeugender Hochwasserschutz: Neun Gewässer in der Region Hannover und im Landkreis Nienburg im Fokus


Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Für mehrere Gewässer in der Region Hannover und im angrenzenden Landkreis Nienburg (Weser) hat der Landesbetrieb nun die Ermittlung entsprechend gefährdeter Flächen beauftragt.

Konkret werden die Gewässer Führser Mühlbach, Nöpker Beeke, Strangbach, Alpe, Landwehrgraben, Arnumer Landwehr, Schille, Hüpeder Bach und Fuchsbach von den Hochwasserschützern näher unter die Lupe genommen. Zur Ermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen an den insgesamt neun Gewässern hat der NLWKN die HGN Beratungsgesellschaft mbH beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung bilden die Grundlage für die spätere vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG).

Als Überschwemmungsgebiet werden jene Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. „Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Gefahrenflächen dient dazu, Anrainer auf eventuelle Hochwassergefahren aufmerksam zu machen. Darüber hinaus soll eine Verschärfung des Hochwasserrisikos verhindert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten“, erklärt Stephanie Gudat, Leiterin der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim.

Aufgrund der Lage der neun Gewässer werden die Unteren Wasserbehörden Region Hannover und Landkreis Nienburg bei der Ermittlung der betroffenen Areale umfassend beteiligt. Im Verfahren der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete werden neben den Unteren Wasserbehörden zudem die betroffenen Städte Neustadt am Rübenberge, Hemmingen, Laatzen, Ronnenberg, Pattensen, Springe und die Landeshauptstadt Hannover, die Gemeinden und Samtgemeinden Steimbke und Mittelweser sowie die Unterhaltungsverbände Mittlere Leine, Alpe-Schwarze Riede, Meerbach und Führse jeweils für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gewässer beteiligt. Zu Beginn des Verfahrens fand bereits im Januar mit allen beteiligten Institutionen ein erster Auftakt- und Informationstermin statt.

Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2020

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