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Überschwemmungsgebiet an der Hase vorläufig gesichert

46 Kilometer langer Abschnitt von Wellingholzhausen bis zum Mittellandkanal/ Pressemitteilung vom 26. August 2015


Cloppenburg/ Osnabrück - Die Betriebsstelle Cloppenburg des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat kürzlich ein Überschwemmungsgebiet an der Hase vorläufig gesichert. „Es handelt sich um ein 46 Kilometer langes Teilstück entlang des Flusses, das sich zwischen Wellingholzhausen und dem Mittellandkanal erstreckt und im Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück verläuft. Im Landkreis sind Flächen der Gemeinden Bramsche, Wallenhorst, Bissendorf und der Städte Osnabrück und Melle betroffen“, berichtet Stephan-Robert Heinrich von der Direktion des NLWKN. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 19. August.

„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Heinrich und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die Kommunen als festgesetzt.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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