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Überschwemmungsgebiete von Grane, Lake- und Opferbach vorläufig gesichert

NLWKN gibt Daten an Landkreis Goslar / förmliches Verfahren folgt


Goslar – Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) die neuen Überschwemmungsgebiete der Grane in der Stadt Langelsheim sowie des Lakebachs und des Opferbachs Ortschaft Ostharingen der Gemeinde Liebenburg im Landkreis Goslar ermittelt und vorläufig gesichert. Die endgültige Sicherung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das der Landkreis Goslar in eigener Regie durchführen wird.

Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Grane liegt im Gebiet der Stadt Langelsheim im Landkreis Goslar. Die Grane mündet in die Innerste. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von rund fünf Kilometer vom Auslass der Granetalsperre bis zur Mündung in die Innerste im nordöstlichen Gebiet der Stadt Langelsheim. Das Einzugsgebiet der Grane beträgt rund 45 Quadratkilometer.

Das Überschwemmungsgebiet des Lakebachs und des Opferbachs liegt in der Ortschaft Ostharingen der Gemeinde Liebenburg, ebenfalls im Landkreis Goslar. Die Berechnung der Überschwemmungsgebiete reicht von der Mündung des Lakebachs in die Innerste, entlang des Opferbaches durch die Ortschaft Ostharingen.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind knapp 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz. Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren“, sagt Saskia Bindick, in der NLWKN-Betriebsstelle in Braunschweig verantwortlich für Gewässerbewirtschaftung und Flussgebietsmanagement oberirdischer Gewässer. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des Umweltministeriums zu betrachten. Ferner wird das neue Überschwemmungsgebiet am 20. Januar im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2021

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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