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Überschwemmungsgebiete der Radau vorläufig gesichert

Aktualisierungen nach Juli-Hochwasser 2017 in Bad Harzburg und Vienenburg


Goslar – Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) die neuen Überschwemmungsgebiete der Radau auf dem Gebiet der Stadt Bad Harzburg im Landkreis Goslar und im Ortsteil Vienenburg der Stadt Goslar ermittelt und vorläufig gesichert. Die endgültige Sicherung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das der Landkreis Goslar in eigener Regie durchführen wird.

Im Nachgang des Julihochwassers von 2017, das entlang des Gewässers Radau zu großen Schäden in Bad Harzburg und dem Ortsteil Vienenburg der Stadt Goslar führte, wurde im Auftrag der Betriebsstelle Süd des NLWKN das hydraulische Modell der Radau aktualisiert sowie auf Grundlage dessen das Überschwemmungsgebiet HQ100 des Gewässers Radau neu ermittelt.

Das Einzugsgebiet der Radau liegt im Landkreis Goslar in Niedersachsen. Der untersuchte Gewässerabschnitt befindet sich nördlich des Radau-Wasserfalls. Die Länge beträgt und 14 Kilometer ab der „Nordhäuser Straße“ (B4) in Bad Harzburg bis zur Einmündung in die Oker kurz oberhalb der BAB 36 in Vienenburg.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind knapp 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Ferner wird das neue Überschwemmungsgebiet am 27. Januar im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2021

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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