NLWKN Niedersachsen klar Logo

Hochwasserschutz: Überschwemmungsgebiet der Abzucht vorläufig gesichert

NLWKN übergibt Daten an die Stadt Goslar // förmliches Verfahren folgt


Hochwasser der Abzucht in Goslar im Juli 2017.   Bildrechte: Stadt Goslar
Auf ihrem rund 12 Kilometer langen Weg in die Oker durchfließt die Abzucht die Altstadt von Goslar. Zuletzt im Rahmen des Juli-Hochwassers 2017 zeigte sich hier ihr Gefährdungspotenzial (Bild: Stadt Goslar).

Goslar/Braunschweig Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) das neue Überschwemmungsgebiet der Abzucht in Goslar ermittelt und vorläufig gesichert. Die neuen Erkenntnisse ersetzen ein älteres Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 1911. Die endgültige Sicherung des Überschwemmungsgebietes erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das die Stadt Goslar in eigener Regie durchführen wird.

Mit den landesweit vorangetriebenen Berechnungen leistet der NLWKN seit 2007 einen wichtigen Beitrag, um Gefahren durch Hochwasser frühzeitig erkennen und Schäden an Mensch, Hab und Gut vermeiden zu können. „Die Grenze der ermittelten Überschwemmungsgebiete ergibt sich dabei aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist“, erklärt Saskia Bindick, Aufgabenbereichsleiterin in der zuständigen Betriebsstelle Süd in Braunschweig. Der NLWKN liefert den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit diese sogenannte HQ100-Linie. Zudem sichert er die Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. „Durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung kann dann bereits im Vorfeld wirksam vorgesorgt werden, damit Schäden gar nicht erst entstehen“, so Bindick.

Im Rahmen des zurzeit laufenden zweiten Bearbeitungszyklus zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurde die Abzucht als sogenanntes „Risikogewässer“ eingestuft. Für Risikogewässer werden neben dem hundertjährigen Hochwasserereignis auch die von Überschwemmungen bedrohten Flächen im Falle eines Hochwassers mit niedriger sowie mit hoher Wahrscheinlichkeit (etwa alle 20 Jahre) ermittelt. Ziel ist die Verdeutlichung der Hochwasserrisiken und eine Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Online sind die Überschwemmungsgebiete unter www.nlwkn.niedersachsen.de und über den Kartenserver des Umweltministeriums abrufbar. Das neue Überschwemmungsgebiet wird am 25. März förmlich im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.





Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2020

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln