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Sondererlaubnis für zwei Schiffsüberführungen erteilt

Antrag des Landkreises Emsland hat vorsorglichen Charakter/ Presseinformation vom 1. August 2012


Oldenburg – Für die Überführung von zwei Schiffen der Meyer-Werft jeweils in der zweiten Septemberhälfte 2012 und 2014 hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Mittwoch die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Der Antrag des Landkreises Emsland zielte darauf ab, innerhalb des genehmigten Winterstaus Nebenbestimmungen zu Salz- und Sauerstoffwerten für diese beiden Überführungen auszusetzen.

„Der Antrag hat einen vorsorglichen Charakter und möglicherweise muss die Erlaubnis gar nicht in Anspruch genommen werden“, erklärte Franz-Josef Sickelmann von der zuständigen Genehmigungsstelle des NLWKN. „Wenn die Ems im Überführungszeitraum genügend Wasser führt und das Wetter mitspielt, werden die Grenzwerte für Sauerstoff und Salz ohnehin eingehalten. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kommt es nach eingehender Prüfung der Genehmigungsbehörde nur zu geringfügigen und vorübergehenden Nachteilen für die Umwelt“, ergänzte Sickelmann. Dem gegenüber stünden gravierende wirtschaftliche Schäden für die strukturschwache Region, wenn die Schiffe nicht termingerecht überführt werden könnten. „Eine Verschiebung der Passagen wäre daher nicht zu verantworten“, betonte Sickelmann abschließend.

Die jetzt getroffene Entscheidung steht am Ende eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens, das mit dem Antrag des Landkreises Emsland im März begonnen hatte. Privatpersonen, Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände hatten im Rahmen dieses Verfahrens die Gelegenheit, Bedenken schriftlich zu äußern und während eines Erörterungstermins am 10. Juli mündlich darzulegen. Insgesamt machten 16 Privatpersonen und vier Naturschutzverbände Einwendungen geltend. Zudem haben 35 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben.

Nach Abschluss des Verfahrens haben Interessierte nunmehr die Gelegenheit, die Erlaubnis des NLWKN einzusehen. Der Erlaubnisbescheid und die genehmigten Antragsunterlagen liegen vom 10. bis einschließlich 23. August 2012 bei der Samtgemeinde Dörpen, den Gemeinden Rhede, Jemgum, Westoverledingen und Moormerland sowie den Städten Emden, Papenburg, Leer und Weener aus. Nähere Angaben zur Auslegung und Zustellung des Erlaubnisbescheides können der ortsüblichen Bekanntmachung der vorgenannten Kommunen wie auch der öffentlichen Bekanntmachung des NLWKN entnommen werden.

Ferner sind der Erlaubnisbescheid und die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN auch im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de hinterlegt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2012

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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