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Gewichtsbeschränkung für Brücke über dem Ems-Jade-Kanal

Uphuser Klappe ab 2021 auf 7,5 Tonnen beschränkt sowie Fahrbahn eingeengt


Ab dem 1. Januar 2021 wird bis auf weiteres die Brücke „Uphuser Klappe“ (EJK4) auf 7,5 Tonnen Gesamtgewicht für den regelmäßigen Straßenverkehr beschränkt. Um dies auch gegenüber den Verkehrsteilnehmern durchsetzen zu können, wird der Fahrbereich auf 2,75 Meter eingeengt. Rettungsdienste sind von der Gewichtsbeschränkung ausgeschlossen. Diese können bis zwölf Tonnen Gesamtgewicht die Brücke befahren.

Die Maßnahme ist erforderlich, da sich die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht an die Lastbeschränkung von zwölf Tonnen für die Brücke gehalten haben. Dadurch wurde der Bohlenbelag der Brücke stark beschädigt. Der letzte Austausch der Brückenbohlen war 2013.

Durch eine Überbeanspruchung der Brücke entstehen Schäden am Widerlager (Übergang zwischen der Brückenkonstruktion und dem Erddamm ) und auch am Drehkranz der Brücke, worauf dieses aufliegt. Durch die permanente Mehrbelastung kommt es ebenfalls zur Materialermüdung der Stahlkonstruktion.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hält als Verkehrslastträger der Brücke die Maßnahmen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer für angemessen und bittet um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2020

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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