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Freilassung eines Wolfswelpen

Weibliches Jungtier abgemagert gefunden – jetzt zum Rudel zurück geführt // Presseinformation vom 29. Juni 2016


Wolfswelpe Bildrechte: NLWKN

Ein am 20. Juni in der Lüneburger Heide von einer Familie gefundener hilfloser Wolfswelpe wurde am 28. Juni wieder zu seinem Rudel zurückgeführt. Dies teilte das Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Das weibliche Tier war beim Auffinden in einem gesundheitlich schlechten Zustand und stark abgemagert. Es hat jetzt wenige Tage in der Wildtierauffangstation der Wildtierhilfe in Soltau verbracht und wurde dort gesund gepflegt. Der NLWKN hatte das Labor für Wildtiergenetik desSenckenberg-Instituts in Gelnhausen sofort um die Untersuchung einer Genetikprobe gebeten. Schnell stand fest, dass es sich tatsächlich um einen Wolfswelpen handelt; auch die Elterntiere sind bekannt. „Dies war natürlich die Voraussetzung für die Freilassung“, heißt es aus dem Wolfsbüro.

Die Freilassung wurde unter Leitung des Wolfsbüros in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Umweltministerium und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) durchgeführt; die örtlichen Wolfsberater haben die Aktion tatkräftig unterstützt. „Für Deutschland ist dies der erste Fall, in dem ein junger Wolfswelpe wieder freigelassen wurde, in anderen Ländern wurde dies bereits erfolgreich praktiziert“, so der NLWKN in einer Presseinformation.

Anmerkung für die Redaktion: Zum Schutz der Tiere werden wir weitere Details zur Freilassung des Welpen nicht veröffentlichen!


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2016

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