NLWKN ist größter Landesbetrieb in Niedersachsen Start mit teilweise neuer Führungsmannschaft
Der Name ist Programm und sagt (fast) alles über die Aufgaben des mit 1500 Mitarbeitern größten Landesbetriebs in Niedersachsen: "Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz". Direktor der Behörde ist Siegfried Popp. Unterstützt wird er in der Direktion, die ihren Sitz in Norden (Ostfriesland) hat, von sechs Geschäftsbereichsleitern. Anne Rickmeyer (Betrieb und Unterhaltung landeseigener Anlagen und Gewässer, Schadstoffunfallbekämpfung); Olaf Müller (Planung und Bau wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer), Robert-Stephan Heinrich (Flussgebietmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst, radiologische Überwachung), Dr. Walter Keuffel (Naturschutz), Franzis Kathe (Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Personal) und Stefanie Nöthel (Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren).
Hier ein Überblick über die wichtigsten Aufgaben in den einzelnen Geschäftsbereichen des NLWKN.
Anne Rickmeyer (Betrieb und Unterhaltung landeseigener Anlagen und Gewässer, Schadstoffunfallbekämpfung):
Wichtigste Aufgaben sind der Schutz vor Sturmfluten und Hochwasser. Dies sichert der NLWKN durch den Betrieb, die Unterhaltung und die laufende Instandsetzung von 12 Sperrwerken (u.a. des Emssperrwerkes) entlang der Küste sowie an Ems, Weser und Unterelbe. Dazu kommen die Talsperren (z.B. Thülsfelder Talsperre), Hochwasserrückhaltebecken (z.B. Salzderhelden an der Leine oder Alfhausen-Rieste an der Hase) und Schöpfwerke (z.B. Borssum).
In den vergangen Jahren wurden bereits viele landeseigene Anlagen erneuert oder saniert (z. B. mehrere Brücken über den Ems-Jade-Kanal und den Nordgeorgsfehnkanal). Allerdings besteht landesweit noch immer ein großer Investitionsbedarf, da viele Anlagen in die Jahre gekommen sind und die regelmäßigen Bauwerksprüfungen Schäden aufzeigen. Daher sollen in 2005 die Neubaumaßnahmen und Instandsetzungen z. B. an Schöpfwerken und Hochwasserrückhaltebecken fortgesetzt werden.
Der NLWKN hat die Aufgabe, die Schadstoffunfallbekämpfung für die Küstengewässer und die Unterläufe von Ems, Weser und Elbe sicherzustellen und hält hierfür spezielles Gerät und Spezialschiffe vor. In enger Zusammenarbeit mit dem Havariekommando in Cuxhaven werden auch in 2005 wieder Übungen und Schulungen durchgeführt.
Neben der reinen Gewässerunterhaltung, die sich künftig noch stärker als bisher an den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie orientieren wird, betreibt der NLWKN auch Schifffahrtskanäle wie den Ems-Jade-Kanal, den Nordgeorgsfehnkanal, den Haren-Rütenbrock-Kanal und den Schifffahrtsweg Elbe-Weser. Diese Kanäle haben neben ihrer Entwässerungsfunktion eine wachsende Bedeutung für die Freizeitschifffahrt. In enger Zusammenarbeit mit den Nutzern der Kanäle will der NLWKN in diesem Jahr den Betrieb weiter optimieren und die Wasserwege für die Nutzer noch attraktiver machen.
Olaf Müller (Planung und Bau wasserwirtschaftlicher Anlagen und Gewässer):
Der Geschäftsbereich II ist niedersachsenweit verantwortlich für die Planung und den Bau von Insel-, Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen sowie für die naturnahe Gewässergestaltung bei Vorhaben des Landes Niedersachsen sowie für Dritte.
Organisatorisch ist der Geschäftsbereich in der Direktion in die Aufgabenbereiche Planung und Bau sowie Entwurfsprüfung und Zuwendung aufgeteilt. Insgesamt zehn Betriebsstellen sind im Bereich Planung und Bau tätig. Der Inselschutz ist eine besondere Aufgabe der Betriebsstelle Norden-Norderney. Küstenschutzmaßnahmen auf dem Festland werden dabei im Wesentlichen von den fünf Betriebsstellen Aurich, Brake-Oldenburg, Lüneburg, Norden-Norderney und Stade umgesetzt. Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Vorhaben der naturnahen Gewässergestaltung werden landesweit von zehn Betriebsstellen durchgeführt.
Schwerpunkte im Hochwasserschutz liegen beispielsweise an der Elbe im Bereich der Betriebsstelle Lüneburg. So soll in diesem Jahr mit dem Bau eines Mündungsbauwerkes für die Stadt Hitzacker/Elbe zum Schutz der Stadt und der Jeetzelniederung begonnen werden. Dem NLWKN obliegt die Projektsteuerung für den Jeetzeldeichverband, der Träger der Maßnahme ist. Die Maßnahme soll bis Ende 2006 umgesetzt werden und wird rund 37 Millionen Euro kosten.
Im Küstenschutz werden Deichnacherhöhungen der Hauptdeiche angestrebt; zum Beispiel in Ostfriesland die Deiche im Bereich Rysum-Campen (Deichacht Krummhörn). Ebenso werden Abschnitte der Hauptdeiche an der Weser des Deichverbandes Osterstader Marsch nacherhöht. Im naturnahen Gewässerausbau werden verschieden Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit umgesetzt werden. So wird geplant eine Sohlgleite in der Hunte bei Goldenstedt umzugestalten.
Um die Notwendigkeit und den Umfang der Insel- und Küstenschutzmaßnahmen zu ermit-teln, wird der NLWKN einen neuen Generalplan Küstenschutz erstellen. Weiterhin arbeitet der Geschäftsbereich an der Erstellung von Hochwasseraktionsplänen an der Elbe, an der Wümme und für das Leda-Jümme-Gebiet. Die Pläne haben unterschiedliche Schwerpunkte: Im Leda-Jümme-Gebiet sind insbesondere Betrachtungen von natürlichem Hochwasserrückhalt von Bedeutung.
Der NLWKN wird nun auch Partner aller übrigen Maßnahmenträger - zum Beispiel der Deichverbände und der Kommunen – sein, die für ihre wasserwirtschaftlichen Vorhaben Fördermittel des Landes beantragen. Die Zuwendungen des Landes werden nach Absprache mit dem Umweltministerium vom NLWKN zugewiesen.
Robert-Stephan Heinrich (Flussgebietmanagement, Gewässerkundlicher Landesdienst, radiologische Überwachung):
Zu den Pflichtaufgaben in 2005 gehört die qualitativ hochwertige Erfassung und Auswertung der vielfältigen gewässerkundlichen Daten im Rahmen der Messprogramme des Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) sowie von weiteren Sondermessprogrammen wie z. B. dem der Flussgebietsgemeinschaft Weser. Durch die genannten Überwachungssysteme, die sich sowohl auf das Grundwasser, die oberirdischen Gewässer inklusive der Küstengewässer als auch auf den Niederschlag beziehen, kann der NLWKN permanent Aussagen über die Qualität und Quantität treffen. Dies ist eine wichtige Grundlage für Voll-zugsentscheidungen, für politische Entscheidungen, für Planungen, für die Forschung und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit – Stichwort "Umweltinformationsgesetz".
Ein Thema in 2005 bleibt - vor allem auch nach den aktuellen Vorfällen in Südostasien - das Betreiben eines schlagkräftigen Hochwassermelde- bzw. Sturmflutwarndienstes, der z.B. durch den Ausbau des Internetangebotes noch stärker auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten werden soll.
Ein besonderer Schwerpunkt im Geschäftsbereich III wird in diesem Jahr die Fortsetzung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sein. Unklarheiten, die sich aus der ersten Bestandsaufnahme ergeben haben, sollen durch weitere Analysen und Daten ausgeräumt werden. In diesem Zusammenhang soll bis Ende 2006 ein speziell nach den Anforderungen des WRRL ausgerichtetes Monitoring betriebsbereit aufgestellt sein; die hierfür notwendigen Vorarbeiten wird der NLWKN bereits in diesem Jahr erledigen müssen.
Wichtig bei allen Schritten zur Umsetzung der WRRL ist insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Betroffenen und interessierten Wassernutzer, was durch die organisatorische Zuordnung der Betriebsstellen zu den großen Flussgebieten von Elbe, Weser, Ems und Rhein (Vechte) bzw. zu den regionalen Bearbeitungsgebieten effizient möglich ist. So wird es künftig in den Betriebsstellen jeweils eine Person für den Bereich Grundwasser und oberirdische Gewässer geben, die als kompetente Ansprechpartner vor Ort fungieren werden und noch in diesem Jahr Gebietskopperationen einrichten werden, durch die eine Beteiligung konkret möglich sein soll. Die Arbeitsergebnisse können über den Wasserblick im Internet eingesehen werden.
Mit Gründung des NLWKN sind auch die Zuständigkeiten für die Radiologische Überwachung und die Aufgaben der Forschungsstelle Küste von der neuen Behörde übernommen worden.
Dr. Walter Keuffel (Naturschutz):
Der Bereich Naturschutz – also der Geschäftsbereich IV – ist ganz neu beim NLWKN: In seinen vier Betriebsstellen Süd (mit Sitz in Göttingen und Braunschweig), Hannover-Hildesheim, Lüneburg und Brake-Oldenburg übernimmt der NLWKN etliche Naturschutzauf-gaben des Landes mit teilweise landesweitem, teilweise regionalem Charakter.
Die wichtigste Aufgabe ist für die nächsten Jahre die Umsetzung der Europäischen Wasser-rahmenrichtlinie und das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000: Die Verknüpfung gleicher Teilziele bringt Gewinn für die Qualität der Maßnahmen und spart zugleich Kosten.
Die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim ist landesweit für die fachbehördlichen Naturschutzaufgaben zuständig. Dazu zählen neben den Beratungsaufgaben die Fortführung der niedersächsischen Biotopkartierung und der Erfassungsprogramme, die Fortschreibung der roten Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, die Herausgabe von naturschutzfachlichen Publikationen und Kartenwerken, die Schutzgebietsdokumentation, die Aufgaben der staatli-chen Vogelschutzwarte sowie Kontrollaufgaben des internationalen Artenschutzes, insbe-sondere im Hinblick auf den weltweiten Handel mit bedrohten gefangenen Wildtieren und gefährdeten ausgegrabenen Wildpflanzen.
Die Betriebsstellen Braunschweig, Lüneburg und Brake-Oldenburg, aber auch Teile der Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, weisen Naturschutzgebiete in den europäischen NATURA 2000 – Gebieten aus, soweit das niedersächsischer Sicht erforderlich ist. Weiterhin kümmern sie sich umfassend um die der Europäischen Union gemeldeten beziehungsweise der Bundesregierung zur Meldung vorgeschlagenen NATURA 2000 – Gebiete.
Einige der niedersächsischen Naturschutz-Förderprogramme werden in den vier Betriebs-stellen umgesetzt, ebenso wie regionale Artenschutzkonzeptionen. Auch die fachliche Betreuung der landeseigenen Naturschutzgrundstücke wird von den vier Standorten aus übernommen.
Für Bürger, Kommunen und andere Fachverwaltungen ist die Dienstleistung landesweit gleichmäßig und dennoch aufgrund der Ortskenntnis und Flächenpräsenz problemspezifisch abrufbar.
Franzis Kathe (Allgemeine Verwaltung, Finanzen, Personal):
Der Geschäftsbereich V des NLWKN ist schwerpunktmäßig zuständig für alle Fragen der inneren Organisation, der Personalentwicklung, der Finanzplanung, der Betriebswirtschaft sowie und der Informationstechnik im Landesbetrieb.
In diesem Jahr – dem Jahr 1 des NLWKN - stehen insbesondere Fragen der Personalverwaltung sowie – in Zeiten knapper Haushalte - des wirtschaftlichen Finanzmitteleinsatzes im Mittelpunkt. Der bisherige NLWK war betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Dies gilt es nun auch für den neuen erweiterten NLWKN sicher zu stellen. Instrumente wie die doppelte Buchführung sowie die interne Kostenrechnung müssen nun im NLWKN in weiter entwickel-ter Form von allen Beschäftigten gehandhabt und genutzt werden.
Es bleibt das Ziel, auch am Ende des ersten Jahres nach der Verwaltungsneuordnung einen Jahresabschluss vorlegen zu können, der von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ohne Einschränkung testiert werden kann. Hierzu ist auch die Ausweitung der bereits entwickelten und seit Jahren genutzten Instrumente der Budgetierung und Zielvereinbarung erforderlich.
Eine besondere Herausforderung wird auch die Zusammenführung der elektronischen Datenverarbeitung der bisherigen Bezirksregierungen, des Landesamtes für Ökologie und des "alten" NLWK darstellen.
Franzis Kathe ist Juristin und daher auch zuständig für allgemeine Fragen der Vertragsgestaltung, der allgemeinjuristischen Beratung der Geschäftsbereiche sowie der rechtlichen Vertretung des NLWKN in Personal – und Schadensfällen.
Stefanie Nöthel (Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren):
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden viele wasserwirtschaftliche Aufgaben von den Bezirksregierungen als oberen Wasserbehörden auf die unteren Wasserbehörden (das sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte) verlagert. Auch schon vor der Verwaltungsreform hatten die kommunalen Aufgabenträger Zuständigkeiten in der Wasserwirtschaft; diese sind nun in großem Umfang erweitert worden, bis hin zur Fest-setzung von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten.
Einige wasser- und deichrechtliche Aufgaben, die für die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung von heraus ragender Bedeutung sind, wird das Land Niedersachsen auch künftig in eigener Verantwortung wahrnehmen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Zu-lassung von Deichbaumaßnahmen für den Küstenschutz und den Hochwasserschutz, die Zulassung und Überwachung von Talsperren und Stauanlagen, die Zulassung und Überwachung der industriellen Wasserentnahmen und der industriellen Abwasserbeseitigung sowie die Zulassung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern mit überörtlicher Bedeutung.
Im Geschäftsbereich VI geht es – kurz gesagt – um Genehmigungsverfahren im weitesten Sinne. Aktuelle Beispiele sind die Fertigstellung der Hochwasserschutzdeiche im Bereich Amt Neuhaus, die Herstellung einer Hochwasserschutzanlage für den Bereich Hitzacker und die Jeetzel-Niederung, das Hochwasserrückhaltebecken Delmenhorst und die Zulassung mehrerer Wasserkraftanlagen an der Ems.
Auch die Modernisierung der Klärtechnik im VW-Werk, die Kühlwasserentnahme für das Kernkraftwerk Grohnde aus der Weser und die Wieder-Einleitung sowie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Hunte am Wehr Goldenstedt sind Themen für den Geschäftsbereich VI.
Einen wichtigen Erfolg konnte die Bezirksregierung Weser-Ems noch kurz vor ihrer Auflösung im Dezember 2004 erreichen: Im Rechtsstreit um das Emssperrwerk hat das OVG Lü-neburg dem Land Recht gegeben und den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung bestätigt. In etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten um das Emssperrwerk wird nun der Geschäftsbereich VI des NLWKN das Land Niedersachsen vertreten.