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Naturschutzgebiet "Hoppenriethe"

Kennzeichen: NSG LÜ 150


Das Gebiet liegt in der Quarmbachniederung und setzt sich aus wacholdergeprägten Heideflächen und umliegenden naturnahen Eichen- Birkenwäldern, Birken-Moorwaldbereichen sowie vereinzelten Nadelholzbeständen zusammen.

Schutzzweck ist insbesondere der Erhalt und die Entwicklung der naturnahen Waldbestände, insbesondere der Moorwälder und zwergstrauchreichen Birken-Kiefernwälder sowie der bodensauren Eichenwälder, der Heiden trockener und feuchter sowie wacholderreicher Ausprägung unterschiedlicher Altersstufen sowie der Erhalt und die Wiederherstellung eines moortypischen Wasserhaushalts und naturnaher Standortbedingungen.

Weiterhin sollen die wild lebenden Pflanzen und Tiere, insbesondere Vögel, Amphibien (z. B. Moorfrosch), Reptilien (z. B. Kreuzotter), Libellen, Tag- und Nachtfalter sowie ihrer Lebensgemeinschaften und Lebensstätten geschützt und gefördert werden.

Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH Gebietes 086 "Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)".

Zuständig ist der Landkreis Celle als untere Naturschutzbehörde.

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Hoppenriethe   Bildrechte: NLWKN
Hoppenriethe
Hoppenriethe - Plaggfläche   Bildrechte: NLWKN
Hoppenriethe - Plaggfläche
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

Naturschutzgebiet "Hoppenriethe"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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