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Landschaftsschutzgebiet "Samerrott"

Kennzeichen: LSG NOH 010


Das 307 ha große Landschaftsschutzgebiet Samerrott ist einer der drei größten naturnahen Wälder im westlichen Niedersachsen und gehört zu den ältesten Waldgebieten der Grafschaft Bentheim.

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Eichen-Hainbuchenwälder auf feuchten, basenreichen Standorten mit gut ausgeprägter Krautschicht. Auf Teilflächen wachsen junge Laubholzbestände sowie nadelholzdominierte Forste. Kleinflächig sind u. a. Erlen- und Eschen-Sumpfwälder ausgeprägt, die fließend in feuchte bis nasse Eichen-Hainbuchenwälder übergehen. Die schutzwürdigen Waldgesellschaften decken sich weitestgehend mit den wertbestimmenden FFH-Lebensraumtypen.

Insbesondere im Teilbereich am Westrand liegen einige Waldtümpel. Von West nach Ost wird das Gebiet durch einen großenteils naturnahen Bachlauf durchflossen. Der Bachlauf, die naturnahen temporären Kleingewässer sowie die kleinflächig ausgebildeten Sumpfwälder sind neben den wertbestimmenden FFH-Lebensraumtypen als besonders wertvolle Biotope hervorzuheben. Im westlichen und südlichen Randbereich des Samerrotts befinden sich einzelne Grünlandflächen die tlw. als bedeutender Lebensraum für Heuschrecken einzustufen sind.

Neben zahlreichen charakteristischen Brutvogelarten der Eichen-Hainbuchenwälder ist das Vorkommen des Mittelspechts als Leitart alter Eichenwälder hervorzuheben. Die Art kommt im Samerrott in großen, für Westniedersachsen bislang in dieser Größenordnung nicht bekannten Beständen vor. Auf Grund geeigneter Waldanteile, Quartiergebiete und Jagdlebensräume ist das Samerrott u. a. von besonderer Bedeutung für charakteristische Fledermausarten wie z. B. den Großen Abendsegler. Als charakteristische Art der totholzbewohnenden Wirbellose ist das Vorkommen des Hirschkäfers hervorzuheben.

Die typischen Rote-Liste-Pflanzenarten der Eichen-Hainbuchenwälder sind insgesamt häufig und in großen Populationen vorzufinden. Bemerkenswert sind dabei große Vorkommen von Bingelkraut und Geflecktem Aronstab. Die vorkommenden Moose und Flechten weisen eine hohe Anzahl von Rote-Listen-Arten auf.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 63 „Samerrott“

Zuständig ist der Landkreis Grafschaft Bentheim als untere Naturschutzbehörde.

Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Samerrott   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Samerrott   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Foto aus dem Landschaftsschutzgebiet Samerrott   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet Samerrott   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Übersicht der Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes Samerrott   Bildrechte: Landkreis Grafschaft Bentheim
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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