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Landschaftsschutzgebiet "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth"

Kennzeichen: LSG GÖ 023


Das Gebiet umfasst einen Abschnitt des Unterlaufes der Fulda und deren Aue zwischen Wahnhausen und Bonaforth, bevor sich Fulda und Werra zur Weser vereinigen. Aufgrund der verbreiteten kleinparzelligen und extensiven Nutzung wird die Fuldaaue durch überwiegend gut entwickelte Grünlandflächen mit diversen Feuchte- und Nährstoffgraden charakterisiert.

Die Flachland-Mähwiesen sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), von dem eine kleine Population in der Fuldaaue und randlich hiervon vorkommt. Raupenfutterpflanze ist der im Schutzgebiet verbreitete Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), dessen Vorkommen eine essentielle Grundlage für die langfristige Erhaltung der Schmetterlingspopulation bildet.

Unmittelbar entlang des Gewässerverlaufs der Fulda und deren Altarmen kommen überwiegend als lineare Bestände entwickelte Erlen-Eschen-Auenwälder und Weidenauenwälder vor, die sich mit Uferstaudenfluren sowie von Weiden gebildeten Einzelgehölzen, Baumreihen und Gebüsch abwechseln.

Neben den bedeutsamen Vorkommen von mageren Flachland-Mähwiesen, feuchten Hochstaudenfluren, Weichholzauenwäldern sowie der Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling liegt die Bedeutung des Schutzgebietes in einer Ergänzung des hessischen FFH-Gebietes „Fulda ab Wahnhausen“, das dazu dient, die Repräsentanz der Groppe in der Naturräumlichen Region „Weser- und Weser-Leine-Bergland“ zu verbessern.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 372 „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth".

Zuständig ist der Landkreis Göttingen als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte   Bildrechte: NLWKN
Übersichtskarte

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Übersichtskarte   Bildrechte: LK Göttingen

Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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