Fotos der Biotoptypen
Kurzerläuterungen neben den Fotos
Die aufgrund von
§ 30 BNatSchG und
§ 24 NAGBNatSchG geschützten Biotope sowie nach
§ 22 NAGBNatSchG landesweit als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesenen Biotope sind durch ein §-Zeichen gekennzeichnet. Es bedeuten:
- § - Die gesamte Einheit ist geschützt.
- (§) - Der Biotoptyp ist in bestimmten Ausprägungen geschützt.
Die Kurzerläuterungen neben den Fotos beinhalten:
- Kennzeichnung des konkreten Bestandes
- Fundort
- nach Möglichkeit Zeitpunkt der Aufnahme (Anfang/Mitte/Ende Monat.Jahr)
- Hauptcode des Biotoptyps (ggf. mit Nebencode) / ggf. Codes weiterer auf dem Bild erkennbarer Biotoptypen, außerdem - durch einen Punkt getrennt - bestimmte Zusatzmerkmale, die auf dem Bild eindeutig erkennbar sind); in [ ] ggf. der Code des/der jeweiligen FFH-Lebensraumtyp/s/en
- Bildautor.