NLWKN Niedersachsen klar Logo

Richtlinie Wolf: Stärkere Rolle der Landwirtschaftskammer

Aufgabenneuverteilung ermöglicht Wolfsbüro Konzentration auf seine Kernaufgabe


EIn Wolf streift durch eine Heidelandschaft.   Bildrechte: Jürgen Borris
Seine natürliche Rückkehr nach Niedersachsen und seine Ausbreitung werden kontrovers diskutiert: Ein Wolf, hier in einer Heidelandschaft. Die Aufgabenneuverteilung schafft Freiräume für die Kernaufgaben des Wolfsbüros im NLWKN. (Foto: Jürgen Borris

Von Ingrid Wiesel, Jennifer Kraushaar und Gabriele Weßler

Seit November 2014 gewährt das Land Niedersachsen Tierhaltern Billigkeitsleistungen bei nachgewiesenen Nutztierschäden durch Wölfe und fördert Präventionsmaßnahmen wie wolfssichere Zäune oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden für Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern.

Seither hat die „Richtlinie Wolf“ verschiedene Ausweitungen erfahren, um die Akzeptanz des zurückgekehrten Wildtieres in der Bevölkerung zu steigern: So wurde die Förderkulisse für Herdenschutzmaßnahmen Ende 2017 auf das gesamte Land ausgedehnt, Hobbyhalter wurden 2018 in die Förderung aufgenommen und Anfang 2019 stieg die Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen von 80 auf 100 Prozent.

Im Gegenzug wurden Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern verpflichtet, ihre Tiere wolfssicher einzuzäunen oder von geeigneten Hunden bewachen zulassen, um im Schadensfall Billigkeitsleistungen zu erhalten. Bei Pferden und Rindern ist dies keine Voraussetzung.

Seit 2015 hat das Wolfsbüro des NLWKN rund 1.600 Anträge auf Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen bearbeitet und dabei stets die Landwirtschaftskammer (LWK) für erforderliche Stellungnahmen und Vorortkontrollen eingebunden. Seit Januar 2020 übernimmt die Landwirtschaftskammer die Bearbeitung der Präventionsanträge und die Gewährung von Billigkeitsleistungen.

Dieses verstärkte Engagement ermöglicht dem Wolfsbüro die Konzentration auf seine Kernaufgabe, die in der Koordination des niedersächsischen Wolfsmanagements besteht. Dazu zählen unter anderem die amtliche Bewertung von Wolfsvorkommen und -verhalten, die amtliche Dokumentation und Sicherung des Datenbestands der Wolfssichtungen sowie die Weitergabe an die Beratungsstelle auf Bundesebene und für die EU-Berichtspflichten im Rahmen der FFH-Richtlinie. Bei Bedarf berät das Wolfsbüro die Herdenschutzbeauftragten der LWK weiterhin in fachlichen Fragen.

Schafe auf einer Weide. Sie werden von drei Herdenschutzhunden beschützt.   Bildrechte: Nicola Georgy, NLWKN
Durch Schutzzäune und Herdenschutzhunde lässt sich die Sicherheit der Weidetiere beträchtlich erhöhen. Entsprechende Präventionsanträge werden seit Anfang des Jahres durch die Landwirtschaftskammer bearbeitet. (Foto: Nicola Georgy, NLWKN)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln