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FFH-Gebiet 341 Mausohr-Wochenstubengebiet Hildesheimer Bergland

EU-Nr.: DE-3825-332


Das FFH-Gebiet „Mausohr-Wochenstubengebiet Hildesheimer Bergland“ umfasst drei derzeit genutzte oder potentiell geeignete Wochenstubenquartiere des Großen Mausohrs, einer streng geschützten Fledermausart. Die Quartiere befinden sich in den Kirchen von Gronau und Hemmendorf sowie im Kloster Marienrode und verteilen sich somit zwischen dem langgestreckten Höhenzug Ith im Westen und dem Stadtgebiet Hildesheims im Osten.

Die Weibchen des Großen Mausohrs ziehen ihren Nachwuchs in kleineren oder größeren Kolonien auf, die aus unter hundert bis zu mehreren tausend Tieren bestehen können. Hierfür sind sie auf geräumige, warme und störungsarme Orte angewiesen. Das Große Mausohr profitierte lange von den vom Menschen geschaffenen Gebäuden. Erst in jüngerer Vergangenheit veränderten sich Bauweise und Ansprüche des Menschen, sodass heute viele Gebäude für Fledermäuse und andere Tierarten nicht mehr zugänglich sind. Die Erhaltung der noch bestehenden Quartiere ist für die Populationen des Großen Mausohrs von besonderer Relevanz, sodass das Schutzgebiet einen wertvollen Beitrag für den nachhaltigen Schutz dieser gefährdeten Säugetierart leistet.
Mausohr-Wochenstube in Gronau   Bildrechte: S. Meier
Mausohr-Wochenstube in Gronau
Kirchturm in Gronau   Bildrechte: S. Meier
Kirchturm in Gronau
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: T. Douma / blickwinkel.de
Großes Mausohr - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 341   Bildrechte: NLWKN

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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