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FFH-Gebiet 100 Fahle Heide, Gifhorner Heide

EU-Nr.: DE-3528-301


Das FFH-Gebiet „Fahle Heide, Gifhorner Heide“ umfasst einen Teil eines großen Dünenfelds westlich von Gifhorn im südlichen Allerurstromtal und wird dem Naturraum Obere Allerniederung zugeordnet. Zwischen den sandigen Anhöhen der Dünen liegen kleine, partiell vermoorte Senken. Dieses kleinräumige Standortmosaik, zusätzlich gegliedert durch den Allerkanal, bedingt das Nebeneinander verschiedenster Lebensräume. Das Gebiet grenzt südlich an das FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.

Das Breslau-Bremer Urstromtal, in welchem heute die Aller fließt, stellt sich in der Landschaft als eine mehrere Kilometer breite Niederung dar, die von den sich hier ihren Weg zu Nordsee bahnenden Schmelzwassern der Gletscher in der Saale-Kaltzeit gebildet wurde. Fehlende Vegetationsbedeckung am Ende der Weichsel-Kaltzeit sowie in jüngeren Zeiten – dann hervorgerufen durch menschliche Übernutzung der Böden – führte zur Aufwehung sogenannter Binnendünen. Auf diesen wachsen im Gebiet unter anderem die charakteristischen Pflanzenarten der Sandheiden mit Besenheide und Ginster in enger Vergesellschaftung mit offenen Grasflächen mit Silbergras und Straußgras. Diese Lebensraumtypen wurden durch historische Landnutzungsformen stark gefördert und sind daher auch heute noch von regelmäßiger Nutzung bzw. Pflege abhängig.

Die Heideflächen sind wertvolle Biotope für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel für die stark gefährdete, unter anderem auf der Besenheide schmarotzende Quendel-Seide. Die Offenhabitate auf trockenen Sanden werden von alten bodensauren Eichenwäldern mit Stieleiche ergänzt. In den feuchten bis nassen Senken wachsen hingegen reich strukturierte Moorwälder sowie kleinere Heiden feuchter Ausprägung mit Glockenheide. Zudem kommen hier naturnahe Hartholzauenwälder und Auenwälder mit Erlen und Eschen vor. Einige offene Wasserflächen im Gebiet entsprechen in Abhängigkeit ihrer Wasserqualität und vorkommender Pflanzengesellschaften den Lebensraumtypen der naturnahen nährstoffreichen Seen oder der dystrophen Gewässer. In den Verlandungszonen der bestehenden oder ehemaligen kleinen Heideweiher haben sich oftmals torfmoosreiche Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie nasse Torfmoor-Schlenken entwickelt. Von den naturnahen Feuchtbiotopen profitieren unter anderem die streng geschützte Große Moosjungfer sowie der Moorfrosch. Auch Biber und Fischotter kommen in dem vielfältigen Gebiet nachgewiesen vor.

LRT 2310 - Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen in der Gifhorner Heide   Bildrechte: T. Kaiser
LRT 2310 - Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen in der Gifhorner Heide
Sohlabsturz im Allerkanal   Bildrechte: H.-J. Zietz
Sohlabsturz im Allerkanal
Einmündung des Allerkanal in die Aller an der Grenze zu FFH-Gebiet 090   Bildrechte: H.-J. Zietz
Einmündung des Allerkanal in die Aller an der Grenze zu FFH-Gebiet 090
Biber - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Biber - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: I. Schulz / blickwinkel.de
Fischotter - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
FFH 100  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgende Schutzgebiete gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmen-/Managementpläne

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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