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Laser

Laser finden sich in vielen Verbraucherprodukten, wie Laserpointern oder integrierte Laser im Handwerkszeug (z. B. Justierlaser, Distanzmessgeräte). Da diese Verbraucher­produkte für den allgemeinen Gebrauch bestimmt sind, werden diese Produkte häufig von Personen ohne ausreichende Kenntnisse der Gefährdung durch Laserstrahlung eingesetzt. Daher gilt für Verbraucherprodukte mit Lasern: Sie dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach DIN EN 60825-1 („Sicherheit von Lasereinrichtungen, Teil 1: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen“) klassifiziert sind und den dort beschriebenen Laserklassen 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen. Nach der DIN EN 60825-1 gilt, je höher die Laserklasse, desto höher ist die Leistung bzw. Energie des vorliegenden Lasers und somit das Gefährdungspotential. Laser der Klassen 3B, 3R und 4 sollten nur gewerblich genutzt werden.

Jedoch finden sich auf dem Markt immer wieder falsch klassifizierte Laser, deren Klasse deutlich über 2M liegt und somit nicht für den Gebrauch in der allgemeinen Bevölkerung bestimmt sind. Daher ist eine stichprobenartige Überprüfung der sich auf dem freien Markt befindlichen Laserprodukte zum Schutz der Verbraucher wichtig.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


Laserpointer Bildrechte: NLWKN

Laserpointer

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ole Schwerin

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-210

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