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Sachverständige Stelle: Ionisierende Strahlung

Radioaktive Stoffe haben die Eigenschaft, beim Zerfall „ionisierende Strahlung“ zu emittieren. In der Regel handelt sich dabei um Alpha, Beta und Gammastrahlung und die seltener vorkommende Neutronenstrahlung. Je nach Strahlungsart werden unterschiedliche Messgeräte benötigt, um Strahlung zu detektieren.

Führt der NLWKN Messungen hinsichtlich ionisierender Strahlung durch, berücksichtigt er auch die Strahlung des natürlichen Untergrundes.

Hauptsächlich interessiert die Sachverständige Stelle Strahlenschutz nur die von künstlichen radioaktiven Stoffen herrührende ionisierende Strahlung, wie sie oft in der Industrie, de Forschung und der Medizin Anwendung findet.

Auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung werden die durchgeführten Messungen vom Sachverständigen der Sachverständigen Stelle Strahlenschutz bewertet. Die Bewertungsberichte stehen anschließend der Gewerbeaufsichtsverwaltung – als Auftraggeber unserer Messungen - zur Verfügung.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Knauer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-213

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