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Natura 2000 in Niedersachsen

Natura 2000 ist das staatenübergreifende ökologische Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union.

Wesentliche Bestandteile sind:

Lüneburger Heide: FFH-Gebiet 70 und EU-Vogelschutzgebiet V24   Bildrechte: H.-J. Zietz

Natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten sollen dort, ggf. in Einklang mit einer nachhaltigen Nutzung, wirkungsvoll geschützt und gefördert werden.

Mit über 20 % der Fläche der Europäischen Union ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit. Niedersachsen ist mit rund 10,5 % seiner Landfläche beteiligt (inkl. mariner Bereiche ca. 16 %).

Die rechtlichen Grundlagen für Auswahl, Einrichtung und Management der Schutzgebiete und zusätzlicher Anforderungen hinsichtlich streng geschützter Arten bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 sieht die Einrichtung von Schutzgebieten – sogenannten FFH-Gebieten – für ausgewählte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten vor. Welche Lebensräume und Arten in diesen Gebieten geschützt werden sollen, ist in den Anhängen I und II der Richtlinie festgelegt. Außerdem werden im Anhang IV streng geschützte Arten benannt, deren Vorkommen auch außerhalb von Schutzgebieten zu bewahren und zu fördern sind.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rats vom 30. November 2009) sieht entsprechend die Einrichtung von EU-Vogelschutzgebieten vor, die bestimmte Brut- und Gastvogelarten sowie deren Lebensräume schützen.


Diagramm

FFH-Richtlinie Vogelschutz-Richtlinie FFH-Lebensraumtypen FFH-Arten Wertbestimmende Vogelarten FFH-Gebiete FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Artenschutzrechtliche Prüfung


Bei der Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen stand zunächst die Meldung der FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete im Vordergrund. Die Sicherung der Gebiete erfolgt in der Regel durch die Ausweisung von Schutzgebieten durch die unteren Naturschutzbehörden. Der Erhalt bzw. die Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der betreffenden Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen im Sinne der o. g. Richtlinien sind weitere Schritte.

Der NLWKN nimmt in diesem Themenfeld sowohl Aufgaben mit landesweitem als auch Aufgaben mit regionalem Bezug wahr.


Blaukehlchen Bildrechte: St. Pfützke

Aufgaben mit landesweitem Bezug im Geschäftsbereich Naturschutz sind insbesondere die Erfassung von Natura 2000-Arten und -Lebensraumtypen, die Formulierung art- und lebensraumbezogener Erhaltungsziele (siehe Vollzugshinweise für Arten- und Lebensraumtypen) sowie die Dokumentation des Zustandes der betreffenden Arten und Lebensraumtypen für die turnusmäßig zu erstellenden Berichte an die EU.

Zu den Aufgaben mit regionalem Bezug, die von den vier Betriebsstellen des Geschäftsbereichs Naturschutz wahrgenommen werden, gehören die Beratung der unteren Naturschutzbehörden bei der Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete. Dazu zählen Stellungnahmen zu Schutzgebieten und fachliche Hinweise zu Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.

Die jeweils thematisch und räumlich zuständigen Kontaktpersonen zum Thema Natura 2000 stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Gemeldete NATURA 2000-Gebiete in Niedersachsen

(Stand: 31.12.2022)


Fläche
gesamt1

%-Anteil
an der
Landes-
fläche1,2

Fläche1,3

%-Anteil
an der
Land-

fläche1,3


incl. mariner Bereiche

excl. mariner Bereiche

FFH-Gebiete
(385 Gebiete)

609.552 ha

11,4 %

333.728 ha

7,0 %

EU-Vogelschutzgebiete
(71 Gebiete)

686.549 ha

12,9 %

344.368 ha

7,2 %

NATURA 2000-Gebiete
(FFH-Gebiete + EU-Vogelschutzgebiete)

861.605 ha

16,2 %

507.736 ha

10,6 %

NATURA 2000-Gebiete bzw. Gebietsteile, die als Nationalpark, NSG4, Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (ohne Zone „A“)
oder LSG5 geschützt sind

811.025 ha

15,2 %

457.893 ha

9,6 %

– davon als Nationalpark / NSG4 geschützt
(inkl. Zone „C“ Biosphärenreservat)

615.865 ha

11,5 %

262.762 ha

5,5 %

– davon als LSG5 geschützt
(inkl. Zone „B“ Biosphärenreservat)

195.160 ha

3,7 %

195.131 ha

4,1 %

1 Angaben lt. GIS-Berechnung im Koordinatensystem ETRS 1989 UTM Zone N32, ohne Gewähr
2 Bezugsgröße: 5.334.846 ha
3 Bezugsgröße: 4.770.859 ha
4 NSG = Naturschutzgebiet
5 LSG = Landschaftsschutzgebiet
Die vollständigen Gebietsdaten zu den FFH- und EU-Vogelschutzgebieten finden Sie unter dem Punkt "Downloads" .

Weitere Informationen u.a. zum Verfahrensablauf erhalten Sie beim Niedersächsischen Umweltministerium.


Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union
Naturschutzdaten als interaktive Karte und zum Download (landesweit)

Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen

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Natura 2000 Gebiete im Überblick  

Die Natura 2000-Gebiete im Überblick

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Gesamtverzeichnisse

"Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen" und Schriftenreihe "Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen"

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nicole Janinhoff-Verdaat

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3119

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