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Gebührenübersicht für die Nutzung der Brücken und Schleusen an den Landeswasserstraßen

Stand März 2026


Das Befahren der Landeswasserstraßen selbst ist grundsätzlich kostenfrei. Nur für die Nutzung der Schleusenanlagen und ggf. (bei erforderlicher Öffnung) Brücken entlang der Wasserwege wird eine Gebühr erhoben. Die hierbei geltende Gebührenordnung wurde zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu geregelt und vereinheitlicht.


Die nachfolgenden Regelungen gelten gleichermaßen für das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet.

Grundsätzlich haben Wassersportlerinnen und Wassersportler an den genannten Gewässern die Möglichkeit, entweder eine Tageskarte oder eine Jahresvignette zu erwerben, die zur Nutzung der zum jeweiligen Gebiet gehörenden Brücken und Schleusen im Rahmen des definierten Zeitrahmens berechtigt:

Tageskarte Jahresvignette
Sport- und Freizeitfahrzeuge*
10,- Euro 25,- Euro Schifffahrtsweg Elbe-Weser
25,- Euro Haren-Rütenbrock-Kanal
60,- Euro ostfriesisches Kanalnetz ("Bootspass Ostfriesland")
gewerbliche Schifffahrt**

20,- Euro

* muskelkraftbetriebene Fahrzeuge je Päckchen, siehe unten

** Charterboote, Berufsschifffahrt und Fahrgastschiffe

Die Zusatzgebühr für eine Schleusen- und Brückenpassage außerhalb der Betriebszeiten im gesamten Geltungsbereich beträgt für jedes Wasserfahrzeug zusätzlich 250,00 € pro Tag. Ein Anspruch auf Passage außerhalb der Betriebszeiten besteht nicht.

Von der Zahlung einer Gebühr sind befreit:

  • Dienstfahrzeuge von Landes- und Bundesbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr, DLRG, THW, DRK etc.
  • Vignette „Wasserstraßen des NLWKN“, ausgegeben über den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV)

Hinweise für muskelkraftbetriebene Fahrzeuge:

  • Als Päckchen gelten ein bis mehrere längsseits festgemachte muskelkraftbetriebene Fahrzeuge

  • Aus Sicherheitsgründen werden nicht geschleust: Stand-up-Paddeling Boards (SUP´s), Paddelschlauchboote, Trampofoil und ähnliche

  • Ein Anspruch auf Schleusung für muskelkraftbetriebene Fahrzeuge besteht nicht.

Der NLWKN kann bei begründeten Anträgen Ausnahmen zur gültigen Tarifordnung zulassen.

Als Nachweis der Tageskarte ist die Quittung mitzuführen. Als Nachweis der Jahresvignette die entsprechende Vignette und die dazugehörige Quittung. Die Nachweise sind fahrzeuggebunden und bei Aufforderung durch NLWKN-Mitarbeiter vorzulegen.

Für die Schleusen und Brücken gelten die festgesetzten und vom NLWKN im Internet oder durch Aushang an den Schleusen aktuellen veröffentlichten Betriebszeiten.

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