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Gebührenübersicht für die Nutzung der Brücken und Schleusen an den Landeswasserstraßen
Stand März 2026
Die nachfolgenden Regelungen gelten gleichermaßen für das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet.
Grundsätzlich haben Wassersportlerinnen und Wassersportler an den genannten Gewässern die Möglichkeit, entweder eine Tageskarte oder eine Jahreskarte/-vignette zu erwerben, die zur Nutzung der zum jeweiligen Gebiet gehörenden Brücken und Schleusen im Rahmen des definierten Zeitrahmens berechtigt:
| Tageskarte | Jahreskarte/-vignette | |
| Sport- und Freizeitfahrzeuge | 10,- Euro | 25,- Euro Schifffahrtsweg Elbe-Weser 25,- Euro Haren-Rütenbrock-Kanal 60,- Euro ostfriesisches Kanalnetz ("Bootspass Ostfriesland") |
| muskelkraftbetriebene Fahrzeuge* |
10,- Euro | |
gewerbliche Schifffahrt** |
20,- Euro |
** Charterboote, Berufsschifffahrt und Fahrgastschiffe
Die Gebühr für die Schleusen- und Brückenpassage außerhalb der Betriebszeiten im gesamten Geltungsbereich beträgt für jedes Wasserfahrzeug 250,00 € pro Tag. Ein Anspruch auf Passage außerhalb der Betriebszeiten besteht nicht.
Von der Zahlung einer Gebühr sind befreit:
- Dienstfahrzeuge von Landes- und Bundesbehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr, DLRG, THW, DRK etc.
Hinweise für muskelkraftbetriebene Fahrzeuge*:
- Aus Sicherheitsgründen werden nicht geschleust: Stand-up-Paddeling Boards (SUP´s), Paddelschlauchboote, Trampofoil und ähnliche.
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Als Päckchen gelten ein bis mehrere längsseits festgemachte muskelkraftbetriebene Fahrzeuge (Gruppenrabatt).
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Bei Störung des Betriebsablaufes kann eine Schleusung muskelkraftbetriebener Fahrzeuge nicht gewährleistet werden.
Der NLWKN kann bei begründeten Anträgen Ausnahmen zur gültigen Tarifordnung zulassen.
Als Nachweis der Tageskarte ist die Quittung mitzuführen. Als Nachweis der Jahreskarte/-vignette die entsprechende Karte/Vignette und die dazugehörige Quittung. Die Nachweise sind fahrzeuggebunden und bei Aufforderung dem NLWKN-Mitarbeiter vorzulegen.
Für die Schleusen und Brücken gelten die festgesetzten und vom NLWKN im Internet oder durch Aushang an den Schleusen aktuellen veröffentlichten Betriebszeiten.

