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Geschäftsbereich 6 - Wasserwirtschaftliche Zulassungen

Im Geschäftsbereich 6 "Wasserwirtschaftliche Zulassungen" geht es – kurz gesagt – um Genehmigungsverfahren im weitesten Sinne.

Viele wasserwirtschaftliche Aufgaben obliegen den unteren Wasserbehörden (das sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbstständigen Städte). Das Land Niedersachsen nimmt einige wasser- und deichrechtliche Aufgaben, die für die Sicherheit und die Versorgung der Bevölkerung von herausragender Bedeutung sind, in eigener Verantwortung wahr. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Zulassung von Deichbaumaßnahmen für den Küsten- und den Hochwasserschutz, die Zulassung und Überwachung von Talsperren und Stauanlagen, die Zulassung und Überwachung der industriellen Wasserentnahmen und der industriellen Abwasserbeseitigung sowie die Zulassung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern mit überörtlicher Bedeutung.

Darüber hinaus obliegen dem Geschäftsbereich 6 bestimmte Aufsichtsaufgaben wie die Aufsicht über Talsperren, die Aufsicht über Unterhaltung, Ausbau und Gemeingebrauch bei Gewässern erster Ordnung und bestimmten Gewässern zweiter Ordnung sowie die Rechtsaufsicht über mehrere Verbände.

Der Geschäftsbereich 6 ist an den Standorten Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg in den dortigen Betriebsstellen angesiedelt. Nachstehend finden Informationen für die Anreise zu den Standorten mit dem Auto oder dem öffentlichen Personennahverkehr.

Leiterin des Geschäftsbereiches 6 am Direktionsstandort Oldenburg ist Dorothea Klein.

Anreise zu den Standorten:

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Genehmigungen und Beschlüsse müssen gerichtsfest sein!

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dorothea Klein

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg
Tel: 0151/16750503

www.nlwkn.niedersachsen.de

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