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Monitoring

Allgemeines

Das Grundwassermonitoring umfasst die Erhebung von Daten zur Grundwasserqualität und –quantität und deren Interpretation unter Einbeziehung von Modellierungen und Analogieschlüssen. In der EG-WRRL selbst wird der Begriff "Monitoring" nicht verwendet. Hier ist von der Grundwasserüberwachung die Rede, welche den Anforderungen entsprechend zu gestalten ist. So fordert Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Mitgliedsstaaten auf, bis zum 22.12.2006 Programme zur Überwachung des Zustandes des Grundwassers aufzustellen. Mit Erlassen vom 02.6.2004 und 23.08.2004 hat das Niedersächsische Umweltministerium die Entwicklung eines Rahmenkonzeptes zum Monitoring des chemischen und des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers für Niedersachsen grundsätzlich geregelt.

Danach waren zunächst aufeinander abgestimmte Teilkonzepte kurzfristig in Form von Grobkonzepten zu erarbeiten, die anschließend auf regionaler Ebene zu Feinkonzepten fortentwickelt werden sollen. Die Grobkonzepte beschreiben den Arbeitsrahmen für die Feinkonzeptionierung des Monitorings von Grundwasserkörpern.

Die nebenstehende Downloadliste enthält die Grobkonzeption "Grundwassermonitoring chemischer und mengenmäßiger Zustand" mit den Teilkonzepten als PDF-Dateien sowie eine Liste mit den jeweiligen Ansprechpartner/innen.

Wie sich das Monitoring in den Zeitplan zur Umsetzung der EG-WRRL einfügt, und wie sich der Übergang vom derzeitigen Grundwasserüberwachungsnetz (GÜN) einschließlich der Sondermessstellen in die überblicksweise und operative Überwachung gestalten könnte, veranschaulicht die Abbildung.

Zeitplan   Bildrechte: NLWKN
Übersicht zum Monitoring in Niedersachsen

Die nun folgende Feinkonzeptionierung zur Überwachung des chemischen Zustands des Grundwassers soll die Anforderungen des Landes Niedersachsen mit denen der EG-WRRL zusammenführen. Dies soll schrittweise erreicht werden:

Schritt 1
Feinkonzeptionierung des überblicksweisen Monitoring nach Maßgabe der Artikel 7 und 8 der EG-WRRL für alle GWK bis Ende März 2006. Ausgangsbasis ist das Grundwasserüberwachungsnetz des Landes (GÜN) einschließlich der Sondermessstellen. Erste Messungen nach Erfordernis in 2006 (s. Schraffur in Abb. 2). Volle Betriebsbereitschaft Ende 2006.

Schritt 2
Zusätzliches operatives Monitoring ab 2006/2007 (s. Schraffur in Abb. 2) zur weiteren Risikoaufklärung und zur Maßnahmenplanung in allen GWK, die nach dem Ergebnis der Bestandsaufnahme intensiver zu untersuchen sind (Kap. 5).
Die volle Betriebsbereitschaft des operativen Monitoring, welches maßnahmen-begleitend und die Zielerreichung kontrollierend zu konzipieren ist, ist spätestens bis Ende 2009 herzustellen. Die WRRL fordert zwar den Beginn des operativen Monitorings erst im Anschluss an den Beginn des Überblicksweisen Monitorings. Fachlich wird für Niedersachsen jedoch ein gemeinsamer Beginn spätestens Anfang 2007 angestrebt, da zum einen ein ausreichender Vorlauf des operativen Monitorings die Planung etwaiger notwendiger Maßnahmen optimieren kann und zum anderen ein zeitnaher Beginn auch des operativen Monitorings aufgrund der vorhandenen Messnetze der staatlichen Wasserwirtschaft und Dritter möglich erscheint

Die Erstellung der Feinkonzepte und deren landesweite Umsetzung wird federführend vom NLWKN wahrgenommen. Die methodischen Grundlagen für ein möglichst einheitliches Vorgehen werden in einem Vorprojekt erarbeitet.

Für weitergehende Informationen können Sie die Grobkonzeption mit den Teilkonzepten sowie eine Liste mit den jeweiligen Ansprechpartner/innen als PDF-Datei herunterladen. (nicht vollständig barrierefrei)

  Grobkonzept Teil I, Gesamtkonzept
(PDF, 1,62 MB)

  Grobkonzept Teil II, Erkundung Emissionen (Anhang 1)
(PDF, 0,68 MB)

  Grobkonzept Teil II, Monitoring Immissionen (Anhang 2)
(PDF, 1,19 MB)

  Grobkonzept Teil II, Monitoring Punktquellen (Anhang 3)
(PDF, 1,00 MB)

  Grobkonzept Teil II, Monitoring Menge (Anhang 4)
(PDF, 0,41 MB)

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